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Hydraulik-Schlauchleitungen / 2 Gefährdungen und Schutzmaßnahmen

Dipl.-Kffr. Katja Graf
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2.1 Abriss oder Schlauchplatzer (Undichtheit)

Beim Abriss einer Hydraulikleitung oder einem Schlauchplatzer können folgende gefährliche Situationen entstehen:

  • Austritt von Druckflüssigkeit unter hohem Druck;
  • Aufpeitschen von Schlauchleitungen;
  • Wegschleudern von Teilen.

Aufgrund der hohen Drücke in Hydraulikschlauchleitungen, kann das Aufpeitschen, Wegschleudern und der Austritt von Hydraulikflüssigkeiten so stark energiegeladen sein, dass sich Personen, die zu diesem Zeitpunkt in unmittelbarer Nähe sind, mit hoher Wahrscheinlichkeit verletzen können. Abrisse oder Schlauchplatzer können verursacht werden durch:

  • unzulässige Druckimpulse,
  • unzulässige Druckerhöhung,
  • Verschleiß,
  • Beschädigung,
  • schadhafte Einbindung (schlechte Verbindung).

Maßnahmen

Daher dürfen nur Bauteile verwendet werden, die in Abmessung, Form, Druckstufe und Materialeignung aufeinander abgestimmt sind. Es dürfen auch keine gebrauchten Schläuche wiederverwendet werden. Hydraulikschläuche dürfen nur von Personen mit den erforderlichen Kenntnissen der Vorgaben über das Verfahren neu eingebunden werden. Beim Zusammen- bzw. Umbau sind nur die vom Armaturenhersteller zugelassenen Geräte und Vorrichtungen zu verwenden. Die Schlauchleitungen müssen den Spezifikationen des Maschen-/Anlagenherstellers entsprechen. Ändern sich die Spezifikationen der Maschine bzw. Anlage müssen auch die Anforderungen an die Hydraulikschlauchleitungen überprüft und ggf. angepasst oder ausgetauscht werden.

Einer schlecht verlegten Verbindung kann vorgebeugt werden, indem darauf geachtet wird, dass die natürliche Lage die Bewegungen der Schlauchleitung nicht behindert. Ebenso sind Verdrehungen der Schlauchleitungen, Zugbelastungen durch zu kurze Leitungen, zu geringe Biegeradien und Abrieb an Kanten zu vermeiden. Können von außen schadhafte Einwirkungen auftreten, ist die Schlauchle...

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