Gefahrstoffe sind in nahezu allen Betrieben im Einsatz. Sie können die Gesundheit gefährden, indem sie eingeatmet oder über die Haut aufgenommen werden. Schädigungen können sofort oder erst nach Jahren auftreten. Weiterhin sind die physikalisch-chemischen Gefährdungen, die z. B. durch Brände oder Explosionen in Anwesenheit von Gefahrstoffen auftreten, zu betrachten.

Gefährliche Stoffe oder gefährliche Gemische sind (§ 3a ChemG):

  1. explosionsgefährlich
  2. brandfördernd
  3. hochentzündlich
  4. leichtentzündlich
  5. entzündlich
  6. sehr giftig
  7. giftig
  8. gesundheitsschädlich
  9. ätzend
  10. reizend
  11. sensibilisierend
  12. krebserzeugend
  13. fortpflanzungsgefährdend
  14. erbgutverändernd oder
  15. umweltgefährlich

Ausgenommen sind gefährliche Eigenschaften ionisierender Strahlen. Sie sind im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) berücksichtigt.

Gefahrenklassen geben die Art der Gefährdung wieder (§ 3 GefStoffV), Nummerierung nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Klammern:

1. Physikalische Gefahren (2)

  1. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (2.1)
  2. Entzündbare Gase (2.2)
  3. Aerosole (2.3)
  4. Oxidierende Gase (2.4)
  5. Gase unter Druck (2.5)
  6. Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)
  7. Entzündbare Feststoffe (2.7)
  8. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (2.8)
  9. Pyrophore Flüssigkeiten (2.9)
  10. Pyrophore Feststoffe (2.10)
  11. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (2.11)
  12. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (2.12)
  13. Oxidierende Flüssigkeiten (2.13)
  14. Oxidierende Feststoffe (2.14)
  15. Organische Peroxide (2.15)
  16. Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)

2. Gesundheitsgefahren (3)

  1. Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ) (3.1)
  2. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut (3.2)
  3. Schwere Augenschädigung/Augenreizung (3.3)
  4. Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut (3.4)
  5. Keimzellmutagenität (3.5)
  6. Karzinogenität (3.6)
  7. Reproduktionstoxizität (3.7)
  8. Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (STOT SE) (3.8)
  9. Spezifische Zielorgan-Toxizität, wiederholte Exposition (STOT RE) (3.9)
  10. Aspirationsgefahr (3.10)

3. Umweltgefahren (4)

Gewässergefährdend (akut und langfristig) (4.1)

4. Weitere Gefahren (5)

Die Ozonschicht schädigend (5.1)

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