Das prozentuale Ausmaß der hitzegeschädigten Körperoberfläche kann man mithilfe von 2 Methoden genauer erfassen. Die Handfläche des Brandopfers entspricht ca. 1 % seiner Körperfläche (Handflächenregel). Würde die Hand z. B. 8 Mal die Brandwunde bedecken, so sind ca. 8 % verbrannt. Bei der Neunerregel erfolgt die Abschätzung anhand von vorgegebenen Werten für die unterschiedlichen Körperteile (Abb. 30).

Abb. 30: Neunerregel: Jedem Körperteil sind bestimmte Prozentwerte zugeordnet, die eine Abschätzung der Verbrennungsfläche ermöglichen

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