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DGUV Regel 108-601: Branche Einzelhandel / 3.5.1 Holzzuschnitt

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Im Holzzuschnitt werden Zuschnitte und Fräsungen angeboten. Hierfür werden verschiedene Holzbearbeitungsmaschinen eingesetzt. In der Regel sind dies vertikale Plattensägen, Kapp- und Gehrungssägen oder handgeführte Holzbearbeitungsmaschinen mit zugehöriger Absaugtechnik. Im Zuschnitt befindet sich meist auch ein Plattenregal, in dem die für den Zuschnitt verwendeten Platten lagern.

Abb. 86

Bearbeiten Sie nur Material auf der Säge, welches der Hersteller bezüglich Art, Form und Größe für die Säge gemäß Betriebsanleitung vorgesehen hat, und verwenden Sie das hierfür geeignete Sägeblatt.

Rechtliche Grundlagen
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • §§ 3-14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • §§ 3-8 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
  • Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) Lärm
  • "Beleuchtung" (Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A3.4), Anhang 1 "Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten"
  • "Holzstaub" (Technische Regel für Gefahrstoffe, TRGS 553)
  • DGUV Regel 109-606 "Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"

 

Weitere Informationen
  • DGUV Information 209-044 "Holzstaub - Gesundheitsschutz"
  • DGUV Information 209-045 "Absauganlagen und Silos für Holzstaub und -späne"
  • DGUV Information 209-031 "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schreinereien / Tischlereien"
  • BGHW Wissen W29-1 "Baustoffhandel - Zuschnitt mit Plattensägen im Baumarkt"
  • Veröffentlichungen des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): LV 9 "Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten"

 

Gefährdungen

Im Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen auftretende Gefährdungen sind hauptsächlich:

  • Schnittverletzungen durch Berühren o...

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