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DGUV Regel 101-604: Branche Tiefbau / 3.5.1 Geböschte Baugruben und Gräben

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Bei Arbeiten in Baugruben und Gräben besteht das Risiko, dass Personen verschüttet werden. Wenn mobile Baumaschinen und LKW zu dicht an Böschungskanten fahren, können sie in die Baugrube oder den Graben stürzen. Fachgerecht geböschte Baugruben und Gräben berücksichtigen die vorhandene Bodenart und weitere vorhandene Einflüsse auf die Standsicherheit und gewährleisten sicheres Arbeiten.

Abbildung 104 kann aus Gründen des Urheberrechts nicht dargestellt werden.

Abb. 104 Schutzstreifen am Baugruben/Grabenrand

Rechtliche Grundlagen
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 3, Anhang Nr. 5.2
  • DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten", § 5, Abs. 3 und §§ 28–34
  • DGUV Regel 101-038 "Bauarbeiten"

 

Weitere Informationen
  • DIN 4124 "Baugruben und Gräben-Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten"
  • DIN EN 1610 "Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen"
  • DIN 4123 "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude"
  • DIN 1054 "Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau"
  • DIN EN 1997-1 "Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln"
  • EAB – Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben

Gefährdungen

Bei Arbeiten in und an geböschten Baugruben und Gräben bestehen u. a. Gefährdungen durch:

  • Verschüttung durch abrutschende oder herabfallende Erd- oder Felsmassen
  • Absturz von Personen
  • Stolpern, Rutschen, Stürzen
  • Getroffen werden von herabfallenden oder kippenden Teilen
  • Hineinstürzen von Maschinen und Fahrzeugen
  • Einsturz von Bauwerken und anderen baulichen Anlagen
  • Zwangshaltungen in engen Arbeitsräumen

Maßnahmen

Sicherung gegen Abrutschen oder Herabfallen von Erd- oder Felsmassen

Sorgen Sie dafür, dass die Wände von Baugruben oder Gräben so abgeböscht sind, dass sie während der einzelnen Bauzustände standsicher sind. Berücksichtigen Sie hierbei...

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