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DGUV Information 213-085: Lagerung von Gefahrstoffen Ant ... / 21.1 Wie sind umweltgefährliche Stoffe gekennzeichnet?

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Grafische Kennzeichnung H-Sätze, Gefahrgut-Klasse

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

H420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau

in der äußeren Atmosphäre
Ohne Piktogramm

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein,

mit langfristiger Wirkung
Gefahrgüter mit Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe

Stoffe oder Gemische werden nach den Kriterien der CLP-Verordnung eingestuft als kurzfristig (akut) oder langfristig (chronisch) gewässergefährdend oder als die Ozonschicht schädigend. [1]

Gefahrgüter mit akut oder chronisch gewässergefährdenden Eigenschaften werden für den Transport als umweltgefährdende Stoffe gelabelt. Die Gefahrgutklasse 9 beinhaltet verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, in dieser Klasse sind auch die Kriterien für gewässergefährdende flüssige oder feste Stoffe festgelegt.

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