Der Hand- und Hautschutzplan ist ein wichtiges Instrument zur Organisation der persönlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb. Sowohl in der TRGS 401 als auch in verschiedenen DGUV Informationen wird deshalb empfohlen, einen Hand- und Hautschutzplan zu erstellen.

Der Hand- und Hautschutzplan ergänzt oder konkretisiert die Betriebsanweisung und eignet sich damit sehr gut als Modul zur Unterweisung der Beschäftigten. Daneben dient er den Beschäftigten als Informationsmedium zu den geeigneten persönlichen Schutzmaßnahmen bei speziellen beruflichen Tätigkeiten. Er basiert auf der Gefährdungsbeurteilung und wird von den Arbeitgebenden mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt erstellt.

Der Hand- und Hautschutzplan sollte alle relevanten Informationen zum Schutz der Haut an einem spezifischen Arbeitsplatz oder bei einer spezifischen Tätigkeit beinhalten, zum Beispiel:

  • Betrieb und Betriebsbereich
  • hautgefährdende Tätigkeit
  • Benennung der Produkte zum Schutz der Haut, z. B.:

    • Schutzhandschuhe
    • Hautschutz-, Hautreinigungs-, Hautpflegemittel
    • Hautdesinfektionsmittel
  • Hinweise zur Anwendung der Produkte (zum Beispiel maximale Tragedauer, Wechselintervall etc.) und Erklärungen zum folgerichtigen Einsatz, zum Beispiel Hautreinigung ↔ Desinfektion oder Schutzhandschuhe ↔ Hautschutzmittel
  • bei Bedarf Besonderheiten zur Lagerung der Produkte
  • verantwortliche Person oder Ansprechperson

Vorlagen zur Erstellung von Hautschutzplänen werden vom Sachgebiet Hautschutz im DGUV Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstung" unter www.dguv.de, Webcode: d1083947 angeboten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge