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DGUV Information 209-007: Fahrzeuginstandhaltung / 21 Erste Hilfe

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Die erste Hilfsmaßnahme am Unfallort - Erste Hilfe - ist oftmals entscheidend für den späteren Heilverlauf einer Verletzung und sogar für die Rettung von Verunfallten. Deshalb sind auch in Kfz-Betrieben gut ausgebildete Ersthelfer und Ersthelferinnen erforderlich, die schnell und richtig helfen können.

Das ArbSchG und die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordern für jeden Betrieb mit 2 bis 20 Versicherten mindestens einen oder eine von einer anerkannten Stelle ausgebildete(n) Ersthelfer(in).

In Betrieben mit mehr als 20 Versicherten des Instandsetzungsbereichs muss mindestens jede zehnte Person in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Diese Personen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sie in der Ersten Hilfe ausgebildet sind und im späteren Verlauf regelmäßig fortgebildet werden.

Inhalte der Grundausbildung werden in 9 Unterrichtseinheiten vermittelt.

Die Fortbildung erfolgt durch die Teilnahme an einem ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfassenden Erste-Hilfe-Training.

Auch gute Ersthelferinnen und Ersthelfer können nur wirksam arbeiten, wenn sie für die unterschiedlichen Verletzungsfälle geeignetes Verbandmaterial in ausreichender Menge zur Verfügung haben. Rechtzeitiges Erneuern oder Ergänzen ist erforderlich.

Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass das Verbandzeug gegen schädigende Einflüsse geschützt und im Bedarfsfall erreichbar ist.

Bei Ablauf der Verfallsdaten muss das Erste-Hilfe-Material erneuert werden.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material ist z. B. enthalten im

  • großen Verbandkasten nach DIN 13169 "Verbandkasten E",
  • kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 "Verbandkasten C".

In Abhängigkeit von der Betriebsart und der Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3, "Erste-...

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