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Bürostuhl

Janina Roth
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bürostühle sind Büroarbeitsstühle, die in Bürobereichen oder zur Ausstattung von Homeoffices eingesetzt werden. Sie gehören zu den Arbeitsmitteln, deren Funktion und formale Ausgestaltung sich direkt auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit des Menschen auswirken.

Der Büroarbeitsstuhl soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsaufgabe Bewegungen fördern. Das aus Sitz und Rückenlehne bestehende Oberteil ist drehbar und höhenverstellbar. Das Untergestell ist mit Rollen ausgestattet.[1]

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Arbeitgeber hat beim Einrichten und Betreiben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene, die ergonomischen Anforderungen gem. § 3a Abs. 1 ArbStättV zu berücksichtigen.

Gültige Normen für die Gestaltung von Bürostühlen sind in Abschn. 8.3.2 DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung" aufgeführt.

Aktuell gültige Normen sowie produktbezogene Empfehlungen werden zudem in DGUV Grundsatz 315-411 "Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderung an Produkte" ab Abschn. 2 aufgeführt.

[1] DGUV-G 315-411 und DGUV-I 215-410.

1 Mindestanforderungen an den Bürostuhl

Bürostühle müssen der Norm DIN EN 1335 entsprechen.

Der Anhang Nr. 11 BildscharbV forderte: "Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein". Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält lediglich den Hinweis, dass dem Arbeitnehmer Sitzgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden müssen.

Jedem Büroarbeitsstuhl ist eine Benutzerinformation in deutscher Sprache beizufügen. Diese sollte in einer dauerhaften Aufnahmemöglichkeit am Büroarbeitsstuhl angebracht sein.

Grundsätzlich müssen alle Büromöbel mit dem GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) sowie elektro-motorisch verstellbaren Teilen mit dem CE-Zeichen...

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