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DGUV Grundsatz 315-411: Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderung an Produkte

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[Vorspann]

Impressum

Herausgegeben von:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)

E-Mail: info@dguv.de

Internet: www.dguv.de
Sachgebiet: Büro des Fachbereichs Verwaltung der DGUV
Ausgabe:

Juli 2022

DGUV Grundsatz 315-410
Satz und Layout: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Berlin
Bildnachweis: © Industrieverband Büro und Arbeitswelt (IBA)
Copyright:

Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.

Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug: Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen › Webcode: p315411

Vorbemerkung

Die Bedeutung des Büros als Arbeitsort ist in den letzten Jahren weiter gewachsen. Zu Jahresbeginn 2020 gaben fast 60 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland an, den größten Teil ihrer Arbeitszeit im Büro zu verbringen. Zehn Jahre zuvor lag dieser Anteil bei 44 Prozent aller Beschäftigten (IBA-Studie 2019/2020). In anderen europäischen Ländern vollzog sich eine ähnliche Entwicklung hin zur Arbeit am Schreibtisch, in Kommunikationsräumen und in Zwischenbereichen. Die Gesundheit von Beschäftigten und die Produktivität von Unternehmen wird von den Arbeitsbedingungen im Büro beeinflusst.

Die Arbeit im Büro ist verglichen mit vielen Tätigkeiten in Gewerbe und Industrie als körperlich wenig belastend anzusehen. Wie in anderen Berufsgruppen gehören jedoch auch bei Beschäftigten im Büro Muskel-Skelett-Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfähigkeiten.

Der vorliegende DGUV Grundsatz mit dem Fokus auf Produkten definiert Anforderungen an Einrichtungsgegenstände für Arbeitsplätze im Büro, an Telearbeitsplätze und für mobiles Arbeiten im Homeoffice. Er gibt neben Hinweisen zu Ergonomie und Arbeitssicherheit auch Hilfestellungen bei der Beurteilung der Funktionalität, Flexibilität, Langlebigkeit und der ökologischen Qualität von Möbeln. Im Sinne einer sicheren, vielseitigen und langen Nutzung von Büroeinrichtungsgegenständen gehen sie teils deutlich über die normativ festgelegten Anforderungen, wie sie beispielsweise im Rahmen einer GS-Zertifizierung gefordert werden, hinaus.

Parallel zu diesem DGUV Grundsatz erscheint die Quality Office Leitlinie L-Q 2022 "Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze – Anforderungen an Produkte". Die darin enthaltenden Anforderungen stimmen weitgehend mit denen dieses Grundsatzes überein.

Auf Basis der Quality Office Leitlinie L-Q 2022 "Qualitätskriterien für Büroarbeitsplätze" wird beispielsweise das Quality Office-Zeichen vergeben. Eine Zertifizierung hiernach steht allen Unternehmen offen, die mit ihren Leistungen und Produkten die Qualitätsanforderungen der Leitlinie erfüllen. Gemäß Quality Office zertifizierte Produkte sind somit auch geeignet, die Übereinstimmung mit diesem DGUV Grundsatz zu belegen. Weitere Informationen finden Sie unter www.quality-office.org.

Konzentriertes Arbeiten, Kommunikation und Zwischenbereiche

Büroarbeit hat heute viele Gesichter. Deshalb muss nicht nur der klassische Schreibtischarbeitsplatz gestaltet werden. Gut die Hälfte der Arbeitszeit im Büro entfällt auf Tätigkeiten mit hohem Kommunikationsanteil, auf kreatives Teamwork, auf Workshops oder die kurze Abstimmung über laufende Projekte. Für all diese Tätigkeiten werden geeignete Orte benötigt. Daher genügt es häufig nicht mehr, einen Besprechungsraum zu haben, in dem alles stattfindet, was nicht am Büroarbeitstisch erledigt werden kann. Vielmehr werden alternative Raumangebote benötigt, die für unterschiedliche Formen der Kommunikation und der Teamarbeit genutzt werden können.

Telearbeit, mobiles Arbeiten und Homeoffice[1]

Als Ergänzung zum Arbeitsplatz im Büro oder in gemieteten externen Räumlichkeiten, wie z. B. in Coworking Spaces, nutzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen inzwischen auch die heimischen vier Wände als Arbeitsort. Gibt es für den Arbeitsplatz zu Hause eine Vereinbarung oder vertragliche Regelung als Telearbeitsplatz, ist die Sache klar. Dann unterliegt die Ausstattung denselben Anforderungen wie der Arbeitsplatz im Büro. Meist wird der heimische Arbeitsplatz aber nur hin und wieder als eine Form des mobilen Arbeitens genutzt und dann häufig als Homeoffice bezeichnet. Gleichzeitig fehlt vielen Beschäftigten zu Hause der Platz für eine professionelle Büroeinrichtung. Deshalb müssen kompaktere Alternativen zur Auswahl stehen, die sich gut in das Wohnumfeld einfügen. Die dabei notwendigen Kompromisse dürfen weder zulasten der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gehen noch ihre Leistungsfähigkeit einschränken. Um auch hier für mehr Orientierung zu sorgen, beinhaltet dieser DGUV Grundsatz neben Anforderungen an Möbel und Sitzmöbel zum Einsatz im Büro erstmals auch Anforderungen und Empfehlungen für die Auswahl geeigneter Möbel für das gelegentliche mobile Arbeiten zu Hause und an vergleichbaren Arbeitsorten.

Prävention und Kultur

Mit gesundheitsfördernden und sicheren Arbeitsplätzen im Büro und zu Hause sow...

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