3.2.1 Für Beschäftigte

Soweit Lehrkräfte und andere Beschäftigte betroffen sind, gelten auch in Schulen die Bestimmungen der üblichen Arbeitsschutzvorschriften (u. a. ArbSchG, DGUV-V 1), die eine jährliche Unterweisung in Sicherheitsfragen und auch ausdrücklich Kenntnisse im Umgang mit Löscheinrichtungen (ArbStättV, ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände") vorsehen. Einige Brandschutzerlasse sprechen solche Unterweisungen, die anhand von Notfallplan oder Brandschutzordnung durchzuführen sind, ebenfalls an.

3.2.2 Für Schüler

Für Schülerunterweisungen ist rechtlich gesehen die Erlasslage ausschlaggebend. Zum Teil sind darin Fristen für solche Unterweisungen vorgegeben. Auf jeden Fall ist es unerlässlich, Schüler in der Vermeidung von Brandrisiken und im Verhalten im Brandfall zu schulen, um die vorliegenden Konzepte umsetzen zu können. Ggf. kann das auch in Zusammenhang mit der allgemeinen Brandschutzerziehung geschehen.

 
Praxis-Tipp

Infomaterial der Feuerwehren nutzen

Viele Feuerwehren bieten speziell für den Brandschutz in Schulen gut aufbereitete Materialien und weitere Unterstützung an. Das Internet verhilft hier schnell zu Informationen und Kontakten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge