Aus einem betrieblichen Notfallplan sollen alle wichtigen Abläufe, Verhaltensregeln, Zuständigkeiten und Telefonnummern für Notfallsituationen hervorgehen. Ergänzt wird dies durch allgemeine Informationen, z. B. Übersichtspläne.
Sie müssen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die allgemeinen Notfallmaßnahmen kennen und sich daran halten. Diese Maßnahmen müssen also regelmäßig geschult werden (§ 12 Arbeitsschutzgesetz, § 4 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention"). Zusätzliche Hilfsmittel können im Arbeitsalltag dazu dienen, auf allgemeine Abläufe hinzuweisen, sodass diese Informationen ständig präsent sind:
- Aufkleber mit den Notrufnummern auf allen Telefonen,
- Aushänge mit den Notrufnummern und den allgemeinen Verhaltensregeln (Abb. 3),
- Flucht- und Rettungswegepläne,
- Hinweise auf das Alarmsignal in Notfällen (z. B. Sirene, Lautsprecherdurchsage),
- Brandschutzordnung.
Abb. 3: Aushang mit Notrufnummern
Regelungen für Mitarbeiter von Fremdfirmen sowie für Besucher müssen Sie ebenfalls treffen. Auch diese Personen müssen in Notfallsituationen wissen, wie sie sich zu verhalten haben. In vielen Firmen erfolgt dies anhand eines Sicherheitsleitfadens oder Merkblatts, das vom Ansprechpartner im Rahmen der Unterweisung am Einsatzort erläutert wird.
Aktualität des Notfallplans
Stellen Sie sicher, dass die Informationen im Notfallplan bzw. die Anhänge aktuell gehalten werden.
Sollten sich Telefonnummern, Ansprechpartner, Gebäudegegebenheiten, Maschinen, Anlagen, Prozesse, eingesetzte Gefahrstoffe, Brandschutzeinrichtungen, Pläne etc. ändern, müssen die Informationen aktualisiert werden. Definieren Sie, wer das in welchen Zeitabständen macht.
Die in Abschn. 4.1 und 4.2 aufgeführten Inhalte dienen als Orientierung für die Inhalte eines Notfallplanes.
4.1 Welche Informationen sollte der Notfallplan enthalten?
Tabelle 1 enthält ein Beispiel für die...