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Berufskleidung

Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
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Zusammenfassung

 
Begriff

Berufskleidung ist grundsätzlich keine persönliche Schutzausrüstung. Sie wird bei der Arbeit als Standes- oder Dienstkleidung anstelle der Privatkleidung getragen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

DGUV-R 112-189 "Einsatz von Schutzkleidung" (bisher BGR 189).

1 Definition

Berufskleidung ist eine berufsspezifische Kleidung, die bei der Arbeit als Standes- oder Dienstkleidung anstelle der Privatkleidung getragen wird. Im Gegensatz zur Schutzkleidung muss der Arbeitgeber die Berufskleidung den Mitarbeitern nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Arbeitskleidung ist nämlich keine persönliche Schutzausrüstung.

2 Schutzkleidung bei Gefährdungen

Falls beispielsweise eine oder mehrere der nachfolgend genannten Gefährdungen vorliegen, muss Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden, die von den Mitarbeitern getragen werden muss.

 
Gefährdung Schutzkleidung
Erfasst werden durch bewegte Teile Maschinenschutzanzug
kurzzeitige Flammeneinwirkung Schutzkleidung gegen Kontakt mit Flammen (s. Hitzeschutzkleidung)
Strahlungswärme, Kontaktwärme Hitzeschutzkleidung
Metallspritzer, UV-Strahlung beim Schweißen Schweißerschutzanzug
Chemikalienkontakt am ganzen Körper möglich Chemikalienschutzanzug, Einmalschutzkleidung
Arbeiten im Freien (Wind, Nässe, Kälte) Wetterschutzkleidung
Kälte (z.B. Kühlhaus) Kälteschutzkleidung
Kettensäge Kettensäger-Schutzkleidung
schlechte Sichtbarkeit Warnkleidung
radioaktive Kontamination Kontaminationsschutzkleidung
Funkenbildung in Bereichen der Zone 0 oder 1 (Gase, Dämpfe, Nebel) bzw. Zone 20 oder 21 (Stäube) antistatische Schutzkleidung
elektrische Körperdurchströmung isolierende Schutzkleidung

Tab. 1: Gefährdungen und passende Schutzkleidung

Es gibt selbstverständlich auch Schutzkleidungen, die gleichzeitig eine Schutzwirkung gegenüber mehreren der aufgeführten Gefährdungen bieten.

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