Begriff

Für Mitarbeiter im Außendienst stellt sich betrieblicher Arbeitsschutz ganz anders dar als für Mitarbeiter innerhalb der eigenen Betriebsstätte. Häufig stehen andere Risiken und Belastungen im Vordergrund, z. B. Teilnahme am Straßenverkehr, Arbeitszeit- und Organisationsfragen. Zudem sind bestimmte Bedingungen, unter denen Außendienstler tätig sind, vom Arbeitgeber gar nicht oder kaum zu beeinflussen. Trotzdem sollten die Außendienstmitarbeiter im betrieblichen Arbeitsschutz nicht vernachlässigt werden, zumal Außendiensttätigkeit oft zu hohen Belastungen und damit verbundenen Gesundheitsproblemen und Ausfällen führt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Für Beschäftigte im Außendienst greifen (abhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, z. B. als Angestellter, Honorarkraft, Freiberufler usw.) dieselben arbeitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen wie für Beschäftigte mit festem Arbeitsplatz. Abweichungen ergeben sich im Detail aus praktischen Gründen, z. B. weil sich ein Beschäftigter nicht regelmäßig in einer Arbeitsstätte im Sinne des Arbeitsstättenrechts aufhält. Grundlegende spezifische Rechtsnormen für den Außendienst gibt es aber nicht.

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