Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten beruhen v. a. auf baurechtlichen Forderungen, insbesondere den Sonderbauverordnungen und den Industriebaurichtlinien der Bundesländer. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aber auch aufgrund einer Forderung in einem Brandschutzkonzept oder als Auflage zur Erteilung einer Baugenehmigung erforderlich sein. Keine Forderung, jedoch eine Empfehlung zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten, enthält die ASR A2.2 für Betriebe bzw. Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung: "Ermittelt der Arbeitgeber eine erhöhte Brandgefährdung, kann die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein" (Abschn. 7.4 ASR A2.2).
Vorgaben für Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten finden sich auch in DGUV-I 205-003.
Diese Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung enthält ebenfalls Vorgaben über den Inhalt und Umfang der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten. Es werden darüber hinaus auch spezielle Regelungen für die Gestaltung der Ausbildung genannt. Des Weiteren enthält die DGUV-I 205-003 auch eine Auswahl von Ausbildungseinrichtungen, in denen eine kompetente Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten durchgeführt wird. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten kann aber auch durch Hochschulen im Rahmen der Studiengänge im Bereich der Sicherheitstechnik oder des Brandschutzes erfolgen.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sollten gemeinsam mit dem Unternehmer in einem Bestellungsschreiben festgelegt werden. Die Aufgabe besteht grundsätzlich darin, den Unternehmer im Bereich des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement zu beraten und zu unterstützen.
Besondere Aufgaben können sich für den Brandschutzbeauftragten auch im Bra...