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Abwehrender Brandschutz: Ablauf der betrieblichen Branda ... / 3 Brandbekämpfung und Räumung

Dipl.-Ing. Andreas Terboven, Dipl.-Ing. Michael Haug
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Wenn sich ein Brand unkontrolliert ausbreitet und Sach-, Personen- und/oder Umweltschäden zur Folge haben kann, wird er als Schadensfeuer bezeichnet.

Jeder Großbrand hat als kleiner Entstehungsbrand begonnen. Ziel muss es sein, bereits den Entstehungsbrand so schnell wie möglich mit den zur Verfügung stehenden betrieblichen Möglichkeiten zu bekämpfen und an der weiteren Ausbreitung zu hindern.

Die Durchführung von Brandbekämpfungsmaßnahmen ist immer mit besonderen Gefahren verbunden. Grundsätzlich muss bei der Brandbekämpfung die Eigengefährdung beachtet werden. Insbesondere ist dabei Alleinarbeit zu vermeiden. Beschäftigte müssen zwar den Unternehmer bei der Abwehr von Notfällen aktiv unterstützen, sind jedoch nicht verpflichtet, sich dabei einer Gefahr für Leib und Leben auszusetzen.

Unter einer wirkungsvollen Brandbekämpfung versteht man, einen Brand mit einem Löschmittel so zu behandeln, dass ein weiteres Schädigungspotenzial des Brands erfolgreich unterbunden wird.

Beschäftigte sind bei richtiger Ausbildung und Unterweisung durchaus in der Lage die Bekämpfung eines Entstehungsbrands durchzuführen. Die Beschäftigten sollen dabei mit Respekt und nicht mit Angst an die Brandbekämpfung herangehen.

Bei der Brandbekämpfung in Gebäuden entstehen besondere Gefährdungen:

  • Je größer der Brand, desto höher die thermische Belastung sowie die Bildung von Rauchgasen, die hoch toxisch sein und die Sicht sehr stark einschränken können.[1]
  • Je kleiner der Raum, desto schneller erfolgt die Sichteinschränkung.
  • Auch die Verwendung von Pulverlöschern in Räumen führt zu einer enormen Staubbelastung sowie einer sofortigen Einschränkung der Sicht.
 
Achtung

Kann der Raum noch betreten werden?

Vor dem Eindringen in einen vermeintlichen Brandraum muss zunächst an der Tür überprüft werden, ob ein Betret...

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