An das Abwasser werden vor der Vermischung mit anderem Abwasser folgende Anforderungen gestellt:

 

Qualifizierte Stichprobe oder

2-Stunden-Mischprobe*

mg/l
Antimon 0,50
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)** 0,10
Arsen 0,20
Barium 3,0
Blei 0,50
Cer 0,50
Chrom, gesamt 0,20
Cobalt 1,0
Germanium 0,50
Gold 0,50
Hafnium 0,50
Kupfer 0,50
Molybdän 0,50
Nickel 0,50
Palladium 0,50
Platin 0,50
Praseodym 0,50
Ruthenium 0,50
Sulfid, leicht freisetzbar 1,0
Titan 1,0
Wolfram 2,0
Zink 2,0
Zinn 2,0
Zirkonium 0,50

* Bei Chargenanlagen beziehen sich alle Anforderungen auf die Stichprobe.

** Für AOX gilt der Wert in der Stichprobe.

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