Fachbeiträge & Kommentare zu GKV-Spitzenverband

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 Nr. 149 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 eingeführt worden. Eine direkte Vorgängervorschrift gibt es nicht. Allenfalls kann § 213 als solche angesehen werden. Für die früheren Bundesverbände war...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.6 Verzeichnis der in Krankenhäusern und Ambulanzen tätigen Ärzte (Abs. 7)

Rz. 26 Der GKV-Spitzenverband und die DKG führen ein bundesweites Verzeichnis aller in den nach § 108 zugelassenen Krankenhäusern und ihren Ambulanzen tätigen Ärzte (Satz 1). Das Verzeichnis wird ergänzend zum Krankenhausverzeichnis (Abs. 6) geführt. Die Krankenhäuser und die Krankenkassen verwenden und nutzen die im Verzeichnis enthaltenen Angaben zunächst nur im Bereich de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.3 Portalverbünde (Abs. 2a)

Rz. 7c Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit und den zuständigen Aufsichtsbehörden jährlich über den aktuellen Stand und Fortschritt der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Krankenkassen für Versicherte und bestimmt die dafür von seinen Mitgliedern zu übermittelnden Informationen (Satz 1). Die Berichtspflicht ist erstmals zum 31.3.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.5 Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs (Abs. 4)

Rz. 9 Der GKV-Spitzenverband soll Entscheidungen zur Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs der Krankenkassen, insbesondere zum Erlass von Rahmenrichtlinien für den Ausbau und die Durchführung eines zielorientierten Benchmarkings der Leistungs- und Qualitätsdaten treffen. Ziel des Gesetzgebers ist es dabei, ein Benchmarking zu etablieren, das zu mehr ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.3 Berichtspflicht (Satz 2 bis 4)

Rz. 4a Der Vorstand hat dem BMG zu berichten, wenn gesetzlich zugewiesenen Aufgaben nicht rechtzeitig umgesetzt werden (Satz 2). In der Vergangenheit hat der GKV-Spitzenverband seine Aufgaben nicht immer fristgerecht umgesetzt und das BMG rechtzeitig über Probleme in der Umsetzung oder die Gründe für Verzögerungen ausreichend in Kenntnis gesetzt (BT-Drs. 19/15662 S. 86). Dah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 93 Übersicht über die klinischen Krebsregister: http://www.tumorzentren.de/klinisches-krebsregister.html. Vereinbarung über die Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an klinische Krebsregister nach § 65 c Abs. 6 Satz 5 SGB V (Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung) v. 15.12.2014, veröffentlicht auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes im Internet unte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.7 Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege (Abs. 8)

Rz. 32 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat ein bundesweites Verzeichnis der Leistungserbringer und Fachkräfte in der Pflege anzulegen (Satz 1). Das Verzeichnis ist bis zum 31.12.2021 zu errichten und durch das BfArM zu führen. Dazu hat sich das BfArM mit dem GKV-Spitzenverband, dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den für die Wahrnehmung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.3 Apothekerverzeichnis (Abs. 5)

Rz. 15 Die Norm trifft für Apotheken eine im Vergleich zu Abs. 4 im Wesentlichen identische Regelung. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – erstellt ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken und stellt dieses dem GKV-Spitzenverband un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 217f schreibt dem GKV-Spitzenverband die Wahrnehmung der an anderen Stellen zugewiesenen Aufgaben ab dem 1.7.2008 vor. Als weitere Aufgaben schreibt die Vorschrift in Abs. 2 bis 4 die Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände, Grundsatzentscheidungen zum Melde- und Beitragsrecht und Benchmarking zum Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerb der Kran...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.8 Richtlinie zum branchenspezifischen Sicherheitsstandard (Abs. 4c)

Rz. 10m Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 30.6.2024 den branchenspezifischen Sicherheitsstandard (§ 392 Abs. 4) in der jeweils aktuellen Fassung als Richtlinie zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der Krankenkassen fest (Satz 1). Die Richtlinie ist für die Krankenkassen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.2 Unterstützung der Mitglieder (Abs. 2)

Rz. 6 Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und der Wahrnehmung ihrer Interessen zu unterstützen (Satz 1). Die Vorschrift greift konkretisierend die Entwicklung der Datenverarbeitung und des Datenaustausches auf. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende Beschreibung, sondern durch die Formulierun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.7 Richtlinie zum Datenschutz (Abs. 4b)

Rz. 10d Der GKV-Spitzenverband legt bis zum 31.1.2018 in einer Richtlinie Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme fest (Satz 1; www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung_und_innovation/sozialdatenschutz/schutz_der_sozialdaten.jsp; abgerufen: 10.11.2020). Diese Richtlinie ist für die Krankenkassen verbindlich und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.10 Fortgeltung bisheriger Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen (Abs. 5)

Rz. 11 Abs. 5 schreibt vor, dass die Vereinbarungen, Regelungen und Entscheidungen, die nach altem Recht von den bis zum 31.12.2008 bestehenden Spitzenverbänden (Bundesverbände der Krankenkassen sowie der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Verbände der Ersatzkassen) im Rahmen ihrer bis zum 30.6.2008 bestehenden Zuständigkeit zu treffen waren, so lange fortgel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.12 Bericht über die Ergebnisse der klinischen Krebsregistrierung (Abs. 10)

Rz. 90 Der GKV-Spitzenverband und die für die klinischen Krebsregister zuständigen obersten Landesbehörden veranlassen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine wissenschaftliche Evaluation zur Umsetzung der klinischen Krebsregistrierung (Satz 1). Mit der Neuregelung der Berichterstattung durch das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) in § 11 BKRG und der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 293 stellt sicher, dass die unter der Geltung des § 319 Abs. 3 RVO zwischen den Sozialversicherungsträgern und der (damaligen) Bundesanstalt für Arbeit im Jahr 1979 vereinbarten Institutionskennzeichen weiter verwendet werden können (BT-Drs. 11/2237 S. 237 zu § 301). Die Kennzeichen werden im Bereich des Schriftverkehrs, des Datenaustauschs sowie für Abrechnungszweck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.5 Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser und Ambulanzen (Abs. 6)

Rz. 17 Der GKV-Spitzenverband und die DKG vereinbaren bundeseinheitlich die Kriterien für den Standort eines Krankenhauses und dessen Ambulanzen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 KHG). Die Vertragspartner führen auf der Grundlage der Vereinbarung ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der zugelassenen Krankenhäuser (§ 108) und ihrer Ambulanzen (Satz 1). Das Verzeichnis soll unter ande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.12 Datenschutz (Abs. 7)

Rz. 12c Der GKV-Spitzenverband kann zur Durchführung seiner ihm durch das Arzneimittelneuordnungsgesetz übertragenen Aufgaben (§ 130b) die Daten nach § 267 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 anonymisieren, um sie ohne Krankenkassenbezug zu verarbeiten. Die von den Krankenkassen für Zwecke des Risikostrukturausgleichs über den GKV-Spitzenverband an das Bundesversicherungsamt übermittel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 13 Axer, Rechtsetzung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, SGb 2012, 501. Beyer, BSG-Urteil vom 20.1.2021 – B 1 KR 7/20 R, Anmerkung, WzS 2022, 57. Bieresborn, BSG – Grünes Licht für die elektronische Gesundheitskarte – Bahn frei für digitale Verarbeitung von Gesundheitsdaten?, jM 2022 113. v. Boetticher, Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, SGb 2009, 15. GKV-S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.6 Richtlinie zur hausarztzentrierten und zur integrierten Versorgung (Abs. 4a)

Rz. 10b Satz 1 betrifft die Regelungen zu hausarztzentrierten Verträgen, zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung und zur Integrierten Versorgung (vgl. §§ 73b Abs. 3 Satz 8, 140a Abs. 4 Satz 6, 7). Die entsprechenden Satzungsbestimmungen der Krankenkassen sind nach der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu treffen. Satz 2 bestimmt den Genehmigungsvorbehalt des Bundes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.4 Krebsregisterpauschale ab dem Jahr 2022 (Satz 5)

Rz. 50 Ab dem Jahr 2022 erhöht sich die Pauschale nach Satz 2 jährlich entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Für das Jahr 2022 bedeutet das wegen der unveränderten Bezugsgröße im Vergleich zu 2021, dass die Pauschale von zuletzt 141,73 EUR auch im Jahr 2022 gilt. Die Regelung sichert eine an der Lohn- und Gehaltsentwic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.7 Anpassung der Krebsregisterpauschale (Satz 9)

Rz. 54 Die gesetzliche Krankenversicherung soll 90 % der Betriebskosten klinischer Krebsregister übernehmen (BT-Drs. 17/12221 S. 24). Damit dies dauerhaft gewährleistet ist, muss die Pauschale in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden. Andernfalls passt der GKV-Spitzenverband die in Satz 2 genannte Pauschale an (vgl. Rz. 48 f.). Der Maßstab der Überprüfung sind di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.4 Beteiligung der Gesundheitsministerkonferenz (Satz 4)

Rz. 30 Der GKV-Spitzenverband entscheidet über die Fördervoraussetzungen und ihre Änderungen. Er setzt sich darüber mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern ins Benehmen. Die Wirksamkeit eines Beschlusses des Spitzenverbandes ist von der Beteiligung der Vertreter abhängig. Ein Stimmrecht bei der Beschlussfassung durch den Spitzenverband ist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.11 Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 12a Der GKV-Spitzenverband trifft Entscheidungen, die bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse im Zusammenhang mit dem Mitgliederübergang der Versicherten erforderlich sind, um die Leistungsansprüche der Versicherten sicherzustellen und die Leistungen abzurechnen. Wenn Mitglieder nach der Schließung ihrer Krankenkasse oder nach der Eröffnung des Insolvenzverfahre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.4 Beitrags- und Meldeverfahren (Abs. 3)

Rz. 8 Die Vorschrift verpflichtet den GKV-Spitzenverband, in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen verbindliche Entscheidungen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge zu treffen (§§ 23, 76 SGB IV). Der Spitzenverband Bund soll damit im Beitrags- und Meldeverfahren einen einheitlichen Prozess- und Verfahrensablauf sicherstellen. Darüber h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.1 Tätigkeitsbeginn

Rz. 3 Der GKV-Spitzenverband hat seine Aufgaben seit 1.7.2008 zu erfüllen. Der ursprünglich vorgesehene Termin (1.1.2008, BT-Drs. 16/3100 S. 43) wurde durch Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren verschoben, weil unbedingt sicherzustellen war, dass der GKV-Spitzenverband im Zeitpunkt des Übergangs der gesetzlichen Aufgaben seine Errichtung abgeschlossen hat und handlungsfäh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.10 Datengrundlage (Satz 13)

Rz. 55c Die erforderlichen Daten für die Überprüfung der fallbezogenen Krebsregisterpauschale nach Satz 9 werden von den Krebsregistern übermittelt (Satz 13). Die Daten sind vom GKV-Spitzenverband anzufordern und spätestens zum 31.7. des Folgejahres des jeweiligen Bezugsjahres der Prüfung anonymisiert zu übermitteln. Die Übermittlung personenbezogener Daten ist für die Überp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 2.4 Berichtspflicht (Abs. 4)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband berichtet dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich bis zum 1.4., wie und in welchem Umfang die Krankenkassen Versorgungsinnovationen fördern und welche Auswirkungen die geförderten Versorgungsinnovationen auf die Versorgung haben (Satz 1). Der Bericht ist erstmals bis zum 31.12.2021 abzugeben. Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr. Rz. 9 Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.2 Voraussetzungen für die Förderung (Satz 2)

Rz. 27 Der GKV-Spitzenverband beschließt einheitliche Voraussetzungen für die Förderung. Dieser Verpflichtung ist der Spitzenverband mit Beschluss vom 20.12.2013 nachgekommen (Förderkriterien). Die Fördervoraussetzungen sind für die Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes, die Landesverbände der Krankenkassen und die Versicherten verbindlich (§ 217 e Abs. 2). Die Voraussetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.9 Anpassung der Pauschale (Satz 11, 12)

Rz. 55b Wenn die Pauschale nach Satz 9 anzupassen ist, legt der GKV-Spitzenverband deren Höhe fest (Satz 11). Dazu ist Einvernehmen mit 2 von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder bestimmten Vertretern herzustellen. Ist Einvernehmen nicht zu erzielen, legt das Bundesministerium für Gesundheit auf Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes oder der Länder die Höhe der Pauschale...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nation... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) zum 1.1.2000 in Kraft. Sie regelte die Finanzierung, das Haushalts- und Rechnungswesen, die Vermögensverwaltung und die Rechtsaufsicht über die Verbindungsstelle. Rz. 2 Die Vorschrift erf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.13 Musterkassenordnung (Abs. 8)

Rz. 12e Der GKV-Spitzenverband stellt zur Sicherheit des Zahlungsverkehrs und der Buchführung für die Krankenkassen in Abstimmung mit dem Bundesversicherungsamt eine Musterkassenordnung nach § 3 der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung auf. Will eine Krankenkasse davon abweichen, sind nur die Abweichungen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 139e Verzei... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 43 Axer, Verfassungsrechtliche Fragen der Erbringung digitaler Gesundheitsanwendungen nach dem SGB V, MedR 2022, 269. Braun, Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen nach den Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes, GesR 2019, 757. Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.8 Meldevergütungen (Abs. 6)

Rz. 61 Für jede Meldung klinischer Daten an ein förderfähiges klinisches Krebsregister nach Abs. 1 (vgl. Rz. 42 ff.) ist den Leistungserbringern vom jeweiligen klinischen Krebsregister eine Meldevergütung zu zahlen (Satz 1). Der Datensatz muss vollständig sein. Die zu übermittelnden Daten richten sich nach Landesrecht (z. B. Krebsregistergesetz – KRG NRW). Die Meldevergütung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.4 Information der Versicherten (Abs. 3a)

Rz. 24 Die Krankenkassen beraten mit der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle über den Antrag auf eine PIN und deren Nutzungsmöglichkeiten (Satz 1). Die Krankenkassen informieren auch die Versicherten, denen eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle ohne diese Informationen zur Verfügung gestellt wurde (Satz 2). Der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.7 Übergangsphase (Abs. 5a)

Rz. 56 Für eine Übergangsphase in den Jahren 2021, 2022 und 2023 wird abweichend von Abs. 5 Satz 1 die Förderpauschale abgestuft weitergezahlt (Satz 1). Die Krankenkasse zahlt in der Übergangsphase an ein Krebsregister die Pauschale nach Abs. 4 Satz 2, 3, 5, 6 und 9 i. H. v. 85 %, wenn nach Abs. 4 Satz 1 festgestellt wird, dass das Krebsregister mindestens 95 % der Fördervor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.9 Berichtspflicht (Abs. 4d)

Rz. 10p Der GKV-Spitzenverband berichtet dem BMG und den anderen zuständigen Aufsichtsbehörden über den aktuellen Stand der Richtlinie zum branchenspezifischen Sicherheitsstandard nach Abs. 4c (Satz 1). Erstmals ist zum 31.12.2024 und danach jährlich über die Umsetzung der Richtlinien bei den Krankenkassen zu berichten. Die Berichtspflicht dient neben einer umfassenden Analy...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.5 Nutzung der Gesundheitskarte (Abs. 4)

Rz. 27 Die Gesundheitskarte ist nur während des Versicherungsschutzes gültig und nicht auf andere Personen übertragbar (Satz 1). Endet das Versicherungsverhältnis (z. B. wegen eines Wechsels der Krankenkasse) hat die bisherige Krankenkasse die Gesundheitskarte einzuziehen oder zu sperren (§ 291c). Eine gültige Gesundheitskarte wird von der neu zuständigen Krankenkasse ausges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.1 Verwendung des Institutionskennzeichens (Abs. 1)

Rz. 5 Die Krankenkassen verwenden im Schriftverkehr, beim Einsatz elektronischer Datenübertragung, auf maschinell verwertbaren Datenträgern, beim Datenaustausch, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und für Abrechnungszwecke mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Versorgungsverwaltungen der Länder sowie mit ihren Vertragspartnern, eins...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.3.3 Pflichtinhalt der Fördervoraussetzungen (Satz 3)

Rz. 28 Die Vorschrift benennt wesentliche Inhalte, zu denen der GKV-Spitzenverband in den Fördervoraussetzungen in jedem Fall Spezifikationen zu treffen hat (insbesondere). Weitere Fördervoraussetzungen können beschlossen werden. Das muss auch für die Zukunft gelten, um die Fördervoraussetzungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Die Fördervoraussetzungen haben Folgendes ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.4.1 Beteiligte (Satz 1)

Rz. 34 Bei der Festlegung der Fördervoraussetzungen hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen folgende Organisationen und Personen zu beteiligen: die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, den Gemeinsamen Bundesausschuss, die Deutsche Krebsgesellschaft, die Deutsche Krebshilfe, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die Gesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 68b Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) v. 9.12.2019 (BGBl. I S. 2562) mit Wirkung zum 19.12.2019 eingeführt. Den Krankenkassen wird ermöglicht, Versorgungsinnovationen zu fördern. Rz. 1a Art. 1 Nr. 6a des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.5.3 Nicht-melanotische Hautkrebsarten (Satz 3, 4)

Rz. 48b Meldungen von nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien lösen grundsätzlich keinen Anspruch auf die Pauschale aus. Rz. 49 Nicht-melanotische Hautkrebsarten erfordern regelmäßig keine längerfristige Behandlung (BT-Drs. 17/11267 S. 30). Der Tatbestand wurde bei der Kalkulation der Pauschale für das Jahr 2014 berücksichtigt. Außerdem wurde berücksichtigt, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217f Aufgab... / 2.1.2 Überblick (Satz 1)

Rz. 4 Die Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes sind neben den in den weiteren Abs. des § 217f enthaltenen Aufgaben an zahlreichen Stellen des Gesetzes zu finden. Dazu gehören z. B. die Festsetzung von Festbeträgen bei Arznei- und Hilfsmitteln (§§ 35 und 36), ein Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung (§ 129), die Bildung des Gemeinsamen Bundesausschusses (§ 91), die Haftung im In...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.1 Arzt- und Zahnarztverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 11 Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen (Satz 1). Durch das PfWG sind mit Wirkung zum 1.8.2008 stationäre Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 119b, die regelmäßig nicht ärztlich geleitet sind, in den Anwendungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65c Klinisc... / 2.2 Aktualisierung und Erweiterung des onkologischen Basisdatensatzes (Abs. 1a)

Rz. 25b Die ADT und die GEKID stellen sicher, dass der einheitliche onkologische Basisdatensatz nach Abs. 1 Satz 3 gemeinsam mit den Krebsregistern regelmäßig aktualisiert wird (Satz 1). Die regelmäßige Aktualisierung des Datensatzes ist unabdingbar, um ein hohes wissenschaftliches Niveau für die Forschung mit diesen Daten zu ermöglichen (BT-Drs. 19/28185 S. 55). Die Aktuali...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219d Nation... / 2.6 eHealth-Kontaktstelle (Abs. 6)

Rz. 12a Die DVKA hat den Auftrag, die nationale eHealth-Kontaktstelle aufzubauen und zu betreiben (Satz 1). Die Kontaktstelle ist die organisatorische und technische Verbindungsstelle für die Bereitstellung von Diensten für den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten. Sie ist die Datenverantwortliche i. S. v. Art. 4 Nr. 7 der Verordnung (EU) 679/2016 (Satz 2). D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und gab den Spitzenverbänden ursprünglich bis zum 1.1.1992 Zeit, die Krankenversichertenkarte bundesweit einheitlich einzuführen und zu gestalten. Nachdem dieses Ziel nicht erreicht worden ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.7 Datenschutz (Abs. 6)

Rz. 32 Die Krankenkasse hat bei der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte den Datenschutz zu beachten (Satz 1). Dazu hat sie sich an der verbindlichen Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zu Maßnahmen zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme nach § 217f Absatz 4b SGB V (GKV-SV Richtlinie Kontakt mit Versicherten) vom 14.12.2018 zu ori...mehr