Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvorrichtung

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Aktuelle Brennpunkt-Themen / Jahresabschluss 2023

Jahresabschluss-Checklisten 2023 Stellen Sie sich aus diesen Jahresabschluss-Checklisten Ihre eigene individu...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.6 § 4 UStG (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)

• 2019 Schönheitsoperationen / § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ist, dass die ärztliche Maßnahme als Heilbehandlung qualifiziert werden kann. Die ärztliche Leistung muss dazu dienen, einer Krankheit vorzubeugen, eine Diagnose zu stellen oder eine Krankheit oder Gesundheitsstörung zu heilen. Bei Schönheitsoperatione...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

• 2019 Mitunternehmerisches Nießbrauchsrecht nur bei Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums am Mitunternehmeranteil/§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Der BFH hat mit Urteilen v. 1.3.2018 (BFH, Urteil v. 1.3.2018, IV R 15/15, BFH/NV 2018 S. 982 und v. 22.6.2017 BFH, Urteil v. 22.6.2017, IV R 42/13, BFH/NV 2018 S. 265) entschieden, dass Mitunternehmer i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2023

Jordan, Konsequenzen des Formwechsels für einen vorgelagerten Anteilstausch nach § 21 UmwStG – Urteil des FG Münster v. 30.12.2021 – 4 K 1512/15 F, NWB 2023, 191; Brinkmann/Walter-Yadegardjam, Der Anfang vom Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft oder viel Lärm um Nichts? – Die EuGH-Urteile v. 1.12.2022 und die Folgen für die umsatzsteuerliche Organschaft sowie unentgeltlich...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Streit , § 14c UStG verstößt gegen EU-Recht – Keine Steuerschuld ohne Steuergefährdung – Keine Steuerschuld bei Gutgläubigkeit, NWB 2024, 782; Sabelleck , Die atypisch stille Beteiligung als Umwandlungshemmnis – mögliche Hinderung der steuerlichen Buchwertfortführung und Risiko nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung, FR 2024, 298; Mühlenstädt , Korrekturvorschriften bei A...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Betriebsvorrichtungen i.R.d. erweiterten Kürzung bei Betriebsverpachtung

Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs kann sich als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung darstellen, die der Gewährung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht entgegen steht. Fest mit dem Gebäude verbundene Rampen, die mit Verbindungsblechen zum Ausgleich etwaiger Höhenunterschiede zu anliefernden L...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.1 Betriebsvorrichtungen

Rz. 35 Die Definition der Betriebsvorrichtung ergibt sich aus dem § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG i. V. m. R 7.1 (3) EStR 2012. Betriebsvorrichtungen sind demnach Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstücks sind. Die Abgrenzung der Betriebsvorrichtung vom Gebäude erfolgt nach den gleich ...mehr

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Sachanlagen / 3.1 Begriff

Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen, wie z. B. Hochöfen, selbst wenn sie wesentliche Bestandteile des Betriebsgrundstücks sind.[1] Voraussetzung ist, dass die Vorrichtung in einer besonderen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb steht. Daher können nur solche Gegenstände als Betriebsvorrichtungen...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.3 Handelsrecht

Rz. 44 Mieterein- und -umbauten, die dem besonderen betrieblichen oder beruflichen Zweck des Mieters dienen, unterliegen handelsrechtlich grundsätzlich als selbstständige Vermögensgegenstände der Aktivierungspflicht. Diese Aussage gilt für sämtliche Arten von Mieterein- oder -umbauten, die sich als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung klassifizieren lassen. Für die per...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.4 Steuerrecht

Rz. 51 In dem Urteil des BFH vom 28.7.1993[1] wurde zur Problematik der Mietereinbauten ausführlich Stellung genommen. Demnach können Mietereinbauten in der Bilanz des Mieters aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten gegenüber dem Gebäude als selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind und die Wirtschaftsgüter dem Betriebsverm...mehr

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Anlagevermögen / 3.3.1 Arten/Bestandsverzeichnis

Der Begriff des beweglichen Wirtschaftsguts und damit auch des beweglichen Sachanlagevermögens als Unterschied zu den unbeweglichen Wirtschaftsgütern bzw. dem unbeweglichen Sachanlagevermögen wird unter Zuhilfenahme der Definitionen im bürgerlichen Recht[1] und im Bewertungsrecht[2] bestimmt.[3] Zum beweglichen Sachanlagevermögen gehören danach z. B. technische Anlagen, Masch...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.3 Sonstige Mieterein- bzw. -umbauten

Rz. 40 Mieterein- und -umbauten, die weder Scheinbestandteil noch Betriebsvorrichtung sind, können vorbehaltlich einer Einstufung als immaterielles Wirtschaftsgut als sonstige Mieterein- oder -umbauten zu behandeln sein. Solche Aufwendungen führen zur Herstellung eines materiellen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens, wenn entweder der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer der v...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.5 IFRS

Rz. 56 Wenn wirtschaftliches Eigentum vorliegt, sind Mietereinbauten und Mieterumbauten als Vermögenswerte (assets) anzusehen, sodass eine Aktivierungspflicht als separater Vermögenswert gegeben ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob es sich bei den Mietereinbauten und Mieterumbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mietereinbauten und Mieterumbauten o...mehr

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Anlagevermögen / 3.2 Unbewegliches Sachanlagevermögen

Zum unbeweglichen Sachanlagevermögen gehören Grundstücke (Grund und Boden), grundstücksgleiche Rechte, Bauten auf eigenem Grund und Boden und Bauten auf fremdem Grund und Boden. Grundstück und aufstehendes Gebäude sind unterschiedliche Wirtschaftsgüter.[1] Gebäudeteile sind je nach ihren unterschiedlichen Nutzungen und Funktionen selbstständige Wirtschaftsgüter. Für die Zuordnung...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 32 Mietereinbauten und Mieterumbauten (auch Mieterausbauten) sind Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden an oder in Gebäuden, die ein Mieter oder Pächter auf eigene Rechnung auf, an oder im gemieteten oder gepachteten Objekt selbst durchführt oder durch fremde Dritte in seinem Namen ausführen lässt. Die Aufwendungen dürfen weder den Instandhaltungs- oder Instandsetzung...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

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Sachanlagen / 2.6 Bauten auf fremdem Grund und Boden

Bauten auf fremdem Grund und Boden sind Bauwerke, die der Hersteller aufgrund eines Erbbaurechts oder eines Nutzungsrechts im eigenen Interesse und ohne Zuwendungsabsicht errichtet hat.[1] Handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, gehören sie – unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum – zu den Sachanlagen.[2] Dem Hersteller steht regelmäßig bei Beendigung der Nutzung ...mehr

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Sachanlagen / 5 Anlagen im Bau

Zu den Anlagen im Bau gehören Gebäude auf eigenem Grund und Boden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen sowie sonstige Bauten und Anlagen, deren Herstellung zum Abschlussstichtag noch nicht beendet ist. Es handelt sich nur um solche Wirtschaftsgüter, die dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer zu dienen. Unerheblich ist, ob der Steuerpflichtige sie selbst herstellt oder fremde...mehr

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Sachanlagen / 2.2 Gebäude

Gebäude sind entsprechend ihren unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen (eigenbetriebliche oder private Nutzung, Fremdnutzung) in mehrere selbstständige Wirtschaftsgüter aufzuteilen.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Betriebsvermögen ist bei selbstständigen Gebäudeteilen auf den Raum als Ganzes abzustellen.[2] Mehrere freistehende Baulichkeiten auf einem Grund...mehr

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Miet- und Pachtverhältnisse... / 5.4 Verpflichtung zum kostenlosen Ersatz des Pachtgegenstands

Rz. 121 Diese Substanzerneuerungspflicht des Pächters muss bei diesem sowohl handelsrechtlich als auch bilanzsteuerrechtlich im Wege einer Rückstellung für Substanzerneuerung berücksichtigt werden. Die noch nicht fällige Verpflichtung zur Erneuerung unbrauchbar gewordener Pachtgegenstände (Gebäudebestandteile, Betriebsvorrichtungen, Maschinen, Inventar) ist eine bewertungsfä...mehr

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Parkplatz / 3 Parkplätze als Gebäudebestandteil oder Betriebsvorrichtung

Anderes gilt, wenn der Parkplatz in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit einem Gebäude steht, z. B. Tiefgarage unter einem Gebäude. In diesem Fall sind die Herstellungskosten dem Gebäude zuzurechnen und zusammen mit diesem zu aktivieren und entsprechenden den Vorschriften zur Gebäude-AfA abzuschreiben. In Ausnahmefällen kann ein Parkplatz auch als Betri...mehr

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Parkplatz / 1 So kontieren Sie richtig

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.2 Voraussetzungen

Nach den für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlichen Regeln der 2008/9/EG [1] haben ausländische Unternehmer aus der EU, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat für Zwecke ihres Unternehmens Gegenstände erwerben oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ohne dort ansässig zu sein und ohne dort selbst Umsätze ausgeführt zu haben (zu den Ausnahmen s. u.), Anspruch auf Erstattung (V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Altanlagen (Erwerb bis 31.12.2022)

Rz. 97 Vor dem 1.1.2023 gelieferte und installierte Fotovoltaikanlagen (Altanlagen) haben seinerzeit dem allgemeinen Steuersatz von 19 % unterlegen. Der Nullsteuersatz ist nämlich nur auf nach dem 31.12.2022 gelieferte Anlagen anzuwenden (Rz. 7). Insbesondere Privatpersonen mussten sich bei der Anschaffung von Fotovoltaikanlagen bis zum 31.12.2022 entscheiden, ob sie die Kle...mehr

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Abschreibung, degressive / 3 Zielsetzung und Anwendungsvoraussetzung für die degressive AfA nach § 7 Absatz 2 EStG

Durch die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz durch das 2. und 4. Corona-Steuerhilfegesetz sollte eine steuerliche Entlastung erreicht werden, da die degressive Abschreibung in bestimmten Fällen Aufwendungen im Vergleich zur linearen Abschreibung vorverlagert. Der Gesetzgeber erwartete, dass die Unternehmen die erhöhten Abschreibungsmöglichkeite...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7 Bilanzausweis und steuerliche Folgen der Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung

Die Einordnung als Gebäude oder Betriebsvorrichtung hat bei den einzelnen Steuerarten gravierende Folgen. 7.1 Bilanzausweis und Abschreibung Im Unterschied zu den Gebäuden werden Betriebsvorrichtungen regelmäßig den technischen Anlagen gem. § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB zugewiesen. Hier ist die Abgrenzung insbesondere wegen der Abschreibung von grundlegender Bedeutung. Denn Betrie...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.2 Liegen die Voraussetzungen für eine Betriebsvorrichtung vor?

Unter Betriebsvorrichtungen sind alle Vorrichtungen einer Betriebsanlage zu verstehen, die in einer so engen Beziehung zu dem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen, dass dieser unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Hierunter können auch selbstständige Bauwerke oder Teile davon fallen, z. B. Schornsteine oder Backöfen.mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.4 Wie werden Betriebsvorrichtungen und Gebäudebestandteile voneinander abgegrenzt?

Die Entscheidung, ob gewisse Bestandteile im Sinne des BGB dennoch als Betriebsvorrichtungen einzustufen sind, richtet sich danach, ob die betreffenden Gebäudebestandteile der Benutzung des Gebäudes dienen oder ob sie in einer engen Beziehung zum Betrieb stehen.[1] Betriebsvorrichtungen sind sie nur dann, wenn das Gewerbe unmittelbar mit ihnen betrieben wird. Bauten im Inneren ...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 3.1 Zu Betriebsvorrichtungen gehören nicht nur Maschinen

Alle Vorrichtungen, die unmittelbar dem Betrieb dienen und zu einer Betriebsanlage gehören, sind Betriebsvorrichtungen. In diesem Sinne können auch Wirtschaftsgüter den Betriebsvorrichtungen zuzuordnen sein, wenn diese Grundstücks- oder Gebäudeteile sind. Abzugrenzen ist hier regelmäßig nach dem zivilrechtlichen Gebäudebegriff. Es ist regelmäßig eine Prüfung des Wirtschaftsg...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.6 Investitionszulagengesetz: Betriebsvorrichtungen können begünstigt sein

Zur Abgrenzung für Zwecke der Investitionszulage ist zu beachten, dass bewegliche Wirtschaftsgüter – und damit auch Betriebsvorrichtungen – nur dann begünstigt sind, wenn sie u. a. zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte eines begünstigten Betriebs des Anspruchsberechtigten selbst gehören. Hinweis Verwendung des Gebäudes im Betrieb als Begünstigungsgrund Ei...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 6 Außenanlagen zählen zum Grundvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundvermögen .[1] Das bedeutet: Sie werden bei der Wertermittlung von Grundstücken mit erfasst. Unter Außenanlagen versteht man alle solche auf dem Grundstück befindlichen Bauwerke, die weder als Gebäude bzw. Gebäudebestandteil noch als Betriebsvorrichtung einzustufen sind. Außenanlagen sind insbesondere Einfriedungen, Bodenbefestigungen, Be- ...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.5 Erbschaft- und Schenkungsteuer: Abgrenzungsnotwendigkeit für Begünstigungen

Nach § 12 Abs. 5 ErbStG sind Betriebsvorrichtungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als selbstständige Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zu erfassen, auch wenn sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind. Hinsichtlich der Bewertung gilt Folgendes: Kommt ein Gesamtbewertungsverfahren, z. B. das vereinfachte Ertragswertverfahren[1] zur Anwendung, sind di...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 3.2 Grundsätze zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen

Grundlage für Abgrenzungsfragen bildet der derzeitige Erlass vom 5.6.2013.[1] Außerdem hat die OFD Rheinland mit Verfügung vom 10.7.2012[2] Fotovoltaikanlagen als Betriebsvorrichtungen qualifiziert.mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4.1 Gehört das Bauwerk zum Grundvermögen?

Zunächst ist zu prüfen, ob das betreffende Bauwerk ein Gebäude ist. Sind alle Voraussetzungen des Gebäudebegriffs erfüllt, ist die Annahme einer Betriebsvorrichtung ausgeschlossen. Sind die Voraussetzungen des Gebäudebegriffs nicht erfüllt, ist folgendermaßen weiter zu prüfen: Ist das zu prüfende Bauwerk ein Gebäudebestandteil, eine Außenanlage oder eine Betriebsvorrichtung?mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.2 Gewerbesteuer: Hinzurechnungen und Kürzungen

Gemäß den Regelungen des Gewerbesteuergesetzes sind Miet- und Pachtzinsen regelmäßig für die Ermittlung des Gewerbeertrags hinzuzurechnen. Das Gesetz[1] unterscheidet bei der Hinzurechnungshöhe hierbei prozentual danach, ob es sich um eine Miete für bewegliche Wirtschaftsgüter (20 % der Miet- und Pachtzinsen) oder aber für unbewegliche Wirtschaftsgüter (50 % der Miet- und Pa...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.3 Grundsteuer: Keine Einbeziehung ins Grundvermögen

Betriebsvorrichtungen sind nicht in das Grundvermögen einzubeziehen und unterliegen damit nicht der Grundsteuer[1]mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Handelt es sich bei den Investitionen um Betriebsvorrichtungen, e...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.7 Umsatzsteuer: Die Vermietung ist umsatzsteuerpflichtig

Grundsätzlich ist die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz umsatzsteuerfrei.[1] Demgegenüber ist die Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen umsatzsteuerpflichtig. Das gilt selbst dann, wenn die Betriebsvorrichtungen wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind und mit dem Gebäude mitvermietet wird Folge: In derartigen Fällen ist für Zwecke der Umsatzsteue...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.8 Für Betriebsvorrichtungen kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden

Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht steuerbilanziell eine Gewinnminderung, obwohl der Betrieb erst in Zukunft entsprechend investieren will. Kleine und mittlere Unternehmen können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens – zu welchen auch Betriebsvorrichtungen gehören – bis zu 40 % (geändert durch das ...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 3 Betriebsvorrichtungen: Was dazu zählt und wie richtig abgegrenzt wird

3.1 Zu Betriebsvorrichtungen gehören nicht nur Maschinen Alle Vorrichtungen, die unmittelbar dem Betrieb dienen und zu einer Betriebsanlage gehören, sind Betriebsvorrichtungen. In diesem Sinne können auch Wirtschaftsgüter den Betriebsvorrichtungen zuzuordnen sein, wenn diese Grundstücks- oder Gebäudeteile sind. Abzugrenzen ist hier regelmäßig nach dem zivilrechtlichen Gebäude...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.1 Bilanzausweis und Abschreibung

Im Unterschied zu den Gebäuden werden Betriebsvorrichtungen regelmäßig den technischen Anlagen gem. § 266 Abs. 2 A. II. 2 HGB zugewiesen. Hier ist die Abgrenzung insbesondere wegen der Abschreibung von grundlegender Bedeutung. Denn Betriebsvorrichtungen werden wie selbstständige Wirtschaftsgüter abgeschrieben. Die Regelungen zur Gebäude-AfA finden demnach auf sie keine Anwen...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.4 Grunderwerbsteuer: Keine Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage

Der Grunderwerbsteuer unterliegt generalisierend ausgedrückt Grundbesitz im bewertungsrechtlichen Sinn. Nicht zum Grundbesitz zählen Betriebsvorrichtungen.[1] Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung. Somit scheidet der auf Betriebsvorrichtungen entfallende Teil des Kaufpreises aus der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage aus. Wird in de...mehr

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Sonderabschreibung: Vorauss... / 4.3 Was bei Betriebsvorrichtungen gilt

Betriebsvorrichtungen werden immer als selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter behandelt, auch wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Entscheidend ist, dass es sich um Wirtschaftsgüter handelt, die nicht in einem einheitlichen Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, wie z. B. Personenaufzüge, die der Gebäudenutzung dienen. Lastenaufzüge sind hingegen Betriebs...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 7.9 Sonder-AfA für kleine und mittlere Betriebe ist möglich

Zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag für künftige Investitionen kann Hans Groß im Jahr der späteren Investition und in den 4 darauf folgenden Jahren neben der normalen Abschreibung eine Sonderabschreibung (Sonder-AfA) i. H. v. bis zu insgesamt 40 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten (bis 31.12.2023: 20 %, geändert durch das Wachstumschancengesetz) geltend machen.[1]...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was dazu zählt und was dem Gebäude zugerechnet wird

Wo die Probleme sind: Abschreibung Abgrenzung zu Gebäuden Abgrenzung zum Zubehör Umsatzsteuer Investitionszulage 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 3.3 Was zum Grundvermögen gehört

Der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile sowie das Zubehör gehören zum Grundvermögen.[1] Nach § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG gehören demgegenüber Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, nicht zum Grundvermögen. Dabei handelt es sich um Betriebsvorrichtungen. Das gilt selbst dann, wenn diese nach dem BGB als wesen...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 5 Besonderheiten bei Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen, die als sog. Aufdachanlagen mit einer Unterkonstruktion auf das Dach aufgesetzt werden gilt: Sie dienen nach der Verfügung der OFD Rheinland vom 10.7.2012 [1] ganz dem Gewerbebetrieb der Stromerzeugung und sind daher regelmäßig als Betriebsvorrichtungen, somit als selbstständige, bewegliche Wirtschaftsgüter anzusehen. Ungeachtet der bewertungsrechtlich...mehr

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Betriebsvorrichtungen: Was ... / 4 Prüfschritte für die Zuordnung

4.1 Gehört das Bauwerk zum Grundvermögen? Zunächst ist zu prüfen, ob das betreffende Bauwerk ein Gebäude ist. Sind alle Voraussetzungen des Gebäudebegriffs erfüllt, ist die Annahme einer Betriebsvorrichtung ausgeschlossen. Sind die Voraussetzungen des Gebäudebegriffs nicht erfüllt, ist folgendermaßen weiter zu prüfen: Ist das zu prüfende Bauwerk ein Gebäudebestandteil, eine Auße...mehr