Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterbeurteilung als ... / 9 Rechtliche Aspekte

Die Notwendigkeit der Mitarbeiterbeurteilung hat auch der Gesetzgeber erkannt. Der Arbeitgeber hat nach § 81 Abs. 1 BetrVG den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie über die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Unternehmens zu unterrichten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer nach § 82 Abs. 2 BetrVG verlangen, dass ihm die Bere...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 8 Einführung der Mitarbeiterbeurteilung

Wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Einführung eines Beurteilungssystems ist ein partnerschaftliches Betriebsklima. Dieses trägt dazu bei, die Angst sowohl beim Beurteiler als auch beim Beurteilten zu reduzieren. Der offene und intensive Informationsaustausch sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördern die positive Einstellung bei den Vorgesetzten und Mitarb...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / 7.1 Akzeptanz

Die Beurteilung wird als Führungs- und Personalentwicklungsinstrument nur dann dauerhaft eingesetzt, wenn alle Beteiligten in ihr eine Unterstützung ihrer Interessen erkennen. Die konkrete Ausgestaltung von Mitarbeiterbeurteilungssystemen wird maßgeblich durch ihre Zielsetzung bestimmt: Werden die Ergebnisse der Mitarbeiterbeurteilung primär als Basis für eine leistungsbezogen...mehr

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Mitarbeiterbeurteilung als ... / Zusammenfassung

Überblick Die Mitarbeiterbeurteilung gehört zu den wesentlichen betrieblichen Feedback-Systemen. Für jeden Vorgesetzten ist die Beurteilung der Fähigkeiten seiner Mitarbeiter, der erbrachten Arbeitsleistungen oder der Art und Weise, wie sich ein Mitarbeiter in die Betriebsgemeinschaft einfügt, eine Daueraufgabe. Seltener erfolgt eine systematisierte Bewertung des Vorgesetzte...mehr

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Recruiting: Administration ... / 3.5 Kommunikation mit dem Betriebsrat

Zur Anhörung des Betriebsrats zu einer Einstellung können ebenfalls standardisierte E-Mails herangezogen werden. Der Kommunikationsweg sollte mit dem Betriebsrat einmalig abgestimmt sein, sodass keine Hürden in der Zusammenarbeit entstehen.[1] Durch diese Art der Kommunikation können alle relevanten Informationen deutlich zeitsparender übermittelt werden, sodass der Betriebs...mehr

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Recruiting: Administration ... / 1 Erfolgsfaktoren bei der Administration

Ein guter Bewerbungsprozess ist durch einen schnellen und nach allen Seiten transparenten Ablauf gekennzeichnet. Hinsichtlich der Candidate Journey sollte auch der tatsächliche Prozess der Bewerbung (vom Einreichen der Bewerbungsunterlagen, über die Terminvereinbarung bis hin zur Einstellung) transparent und in der passenden Geschwindigkeit vollzogen werden. Das passende Tem...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Regelmäßige Betriebsratswahlen

Rz. 3 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Dieser 4-Jahres-Rhythmus führt nach den letzten turnusmäßigen Betriebsratswahlen im Jahr 2026 zu weiteren Wahljahren in den Jahren 2030, 2034 usw. Der gesetzlich festgelegte Zeitraum (zwischen dem 1. März und dem 31. Mai) bezieht sich auf den Wahltag,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Veränderung der Belegschaftsstärke

Rz. 10 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer[1] um die Hälfte, mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Die Veränderung der Belegschaftsstärke muss eine doppelte Voraus...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Weiterführung der Geschäfte bei außerordentlichen Betriebsratswahlen

Rz. 26 Findet eine außerordentliche Betriebsratswahl statt, führt grundsätzlich der alte Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, § 22 BetrVG. Mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet das Amt des bisherigen Betriebsrats. Auch im Fall des § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG obliegt die Weiterführung der Geschäfte d...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 19 Nicht wählbar ist ein Arbeitnehmer, der am letzten Tag der Stimmabgabe nach einer Verurteilung in einem Strafverfahren nicht mehr die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Nach § 45 Abs. 1 StGB ist dies automatisch die Rechtsfolge, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Verbrechens zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Der...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Anfechtung der Wahl

Rz. 22 Eine Neuwahl des Betriebsrats findet auch statt, wenn die vorhergehende Betriebsratswahl gemäß § 19 BetrVG mit Erfolg angefochten worden ist. Von einer "erfolgreichen" Anfechtung kann gesprochen werden, wenn das Arbeitsgericht die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses. Die Einlegung einer Nichtz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zunächst einmal muss die Person sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllen (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearb...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Wiederanschluss an die turnusmäßige Wahl

Rz. 27 Hat eine außerordentliche Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahl neu zu wählen, § 13 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Der außerordentlich gewählte Betriebsrat wird daher in aller Regel für einen kürzeren Zeitraum im Amt sein, bis das regelmäßige Wahljahr (2026, 2030 etc.) erreicht i...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Betriebszugehörigkeit

Rz. 13 Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer dem betreffenden Betrieb zugehört. Er muss zu der im Betrieb beschäftigten Belegschaft zählen. Das BAG stellt darauf ab, dass zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Betriebs ein Arbeitsvertrag vorliegt und dem Arbeitnehmer innerhalb der betrieblichen Organisation ein Arbeitsbereich zugewiesen ist, an dem er a...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Außerordentliche Betriebsratswahlen

Rz. 8 Unter bestimmten Voraussetzungen können außerhalb des regelmäßigen Turnus Betriebsratswahlen abgehalten werden. Das Gesetz nennt in § 13 Abs. 2 BetrVG sechs Fallgruppen: Wesentliche Änderung der Zahl der Beschäftigten im Betrieb (Nr. 1). Sinken der Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl (Nr. 2). Rücktritt des Betriebsrats (Nr. 3). Erfolgreiche...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Begriff "Wahlberechtigung" ist das aktive Wahlrecht gemeint, also das Recht, an der Abstimmung über die Betriebsratswahl teilzunehmen. Das aktive Wahlrecht hat Auswirkungen auf andere Bestimmungen zum Wahlverfahren. So setzt die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs das Vorhandensein von mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern voraus, § 1 BetrVG. Zudem kn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Leiharbeitnehmer

Rz. 9 Seit der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 mit der Satz 2 neu in § 7 BetrVG aufgenommen wurde, sind auch Leiharbeitnehmer wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate zur Arbeitsleistung eingesetzt werden. Entscheidend ist die Eingliederung im Einsatzbetrieb, die dazu führt, dass sie dem Direktionsrecht des dortigen Arbeitgebers unterliegen (BAG, Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Arbeitnehmer

Rz. 3 Wahlberechtigt sind die Arbeitnehmer des Betriebs. Dazu zählen grundsätzlich nicht die Leiharbeitnehmer, für die in § 7 Satz 2 BetrVG durch die Betriebsverfassungsgesetznovelle von 2001 eine Sonderregelung getroffen wurde. An dieser Sonderregelung in § 7 Satz 2 BetrVG hat sich durch die Änderungen aufgrund Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Weitere Voraussetzungen

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss nach § 7 Satz 1 BetrVG spätestens am letzten Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, also seinen 16. Geburtstag haben. Das gilt – auch wenn der Text des § 7 BetrVG insoweit missverständlich ist – auch für Leiharbeitnehmer im Sinne von § 7 Satz 2 BetrVG. Bisher lag die Altersgrenze für die Wahlberechtigung bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Du...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 23 Streitigkeiten über die Wählbarkeit eines Bewerbers entscheidet naturgemäß zunächst der Wahlvorstand. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Arbeitsgericht angerufen werden, das im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG) entscheidet. Rz. 24 Die fehlende Wählbarkeit eines Kandidaten kann zur Anfechtung der Betriebsratswahl gem. § 19 BetrVG führen. Das Gericht k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Grundsatz

Rz. 9 Erforderlich ist grundsätzlich eine Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Betriebsrats ihren Betrieb und die besonderen Verhältnisse und Arbeitsbedingungen hinreichend kennen (BAG, Urteil v. 26.09.1996 – 2 AZR 528/95; LAG Hamm, Beschluss v. 12.01.2009 – 10 TaBV 17/07). Der Arbeitnehmer muss späteste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 3.3 Weiterbeschäftigung von betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgern

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich nach freiem Belieben entscheiden, ob er mit einem Auszubildenden nach dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses ein Arbeitsverhältnis eingehen will. Zum Schutz betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträger wird dieser Grundsatz durch die Bestimmung des § 78a BetrVG eingeschränkt. Unter den persönlichen Geltungsbereich dieser Bestimmung fallen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Notgeschäftsführer / 3 Bestellung eines Notgeschäftsführers durch Gericht

Das Gericht wird nicht von Amts wegen tätig, sondern nur auf Antrag eines Beteiligten. Beteiligter in diesem Sinne ist jeder, der an der Bestellung des Notgeschäftsführers ein Interesse hat. Das können neben den einzelnen Gesellschaftern sonstige Organmitglieder, der Betriebsrat oder auch – wie im vorgenannten Beispiel – Gläubiger der GmbH sein. Schlägt der Antragsteller ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Europäische KI-Verordnu... / 3.2 Handlungsempfehlungen

Unternehmen, die KI-Systeme i. S. d. VO einsetzen oder einen solchen Einsatz in Zukunft in Betracht ziehen, sollten sich bereits jetzt auf die kommenden Regelungen und die o. g. Pflichten für Betreiber von KI-Systemen vorbereiten: Insbesondere sollte eine Inventur dahingehend erfolgen, ob überhaupt KI-Systeme im Einsatz (bzw. in Planung) sind, und wenn ja, ob es sich um Hochr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildungsvertrag: S... / 5.2.1 Beendigungsstreitigkeiten

§ 111 Abs. 2 ArbGG enthält eine Sonderregelung für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis nach den §§ 3 ff. BBiG. Soweit ein Schlichtungsausschuss gebildet ist, ist die Anrufung des Schlichtungsausschusses nach allgemeiner Auffassung zwingende Prozessvoraussetzung für die Klage.[1] Der von dem gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG auch für Beendigungsstreitigkeiten zuständig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4.5 Rolle der Personal- und Schwerbehindertenvertretung

Der Eintritt der auflösenden Bedingung ist – ohne ausdrückliche tarifvertragliche Regelung – mangels einer entsprechenden gesetzlichen Rechtsgrundlage nicht von einer vorherigen Anhörung des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung oder einer sonst gebildeten Personalvertretung abhängig.[1] Insbesondere ist § 102 BetrVG nicht entsprechend auf die Mitteilung d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7.2 Einbinden des Betriebsrats

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen. Somit ist es für einen Arbeitgeber nicht möglich, die Einrichtung von Schonarbeitsplätzen ohne die Beteiligung des Betriebsrats zu realisieren. Schließlich gehört die Mitgestaltung der Arbeitsbedingun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7.3 Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung stellt laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) eine betriebliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (als Vertreter der Arbeitnehmer) dar, die die Rechte und Pflichten der beiden Parteien festhält und für den Betrieb verbindliche Normen aufstellt. Gemäß § 88 BetrVG können freiwillige Betriebsvereinbarungen getroffen werden. Hierdurch könne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Bestandsve... / 8.1 Was zu den Herstellungskosten zählt

Nach R 6.3 Abs. 3 EStR fließen auch folgende Aufwendungen in die Herstellungskosten ein: Kosten für die allgemeine Verwaltung wie etwa Kosten für Geschäftsleitung, Einkauf und Wareneingang, Betriebsrat, Personalbüro, Ausbildungs- und Nachrichtenwesen sowie Rechnungswesen; Kosten für Werkschutz, Feuerwehr, allgemeine Fürsorge und Betriebskrankenkasse; Kosten für soziale Einricht...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsveranstaltungen: Fr... / 3.2 Betriebsveranstaltung für alle Arbeitnehmer

Der Unternehmer darf nicht nur einen oder wenige Arbeitnehmer einladen. Er muss alle Betriebsangehörigen einladen. Nicht erforderlich ist, dass alle Arbeitnehmer tatsächlich teilnehmen. Eine Veranstaltung ist nicht begünstigt, wenn sie auf den Unternehmer und seine Ehefrau begrenzt ist. Ausnahme: Der Arbeitnehmer-Ehegatte ist der einzige Arbeitnehmer. Unternehmen können den T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 7 Schonarbeitsplätze

Ein Unfall mit mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit ist meldepflichtig. Meldepflichtige Arbeitsunfälle (Wegeunfälle ausgenommen) erhöhen die BG-Beiträge. Einfach ausgedrückt: je mehr (meldepflichtige) Unfälle, desto teurer wird es für ein Unternehmen. Es ist daher einem Unternehmen sehr wohl daran gelegen, die Anzahl der Unfälle, insbesondere der meldepflichtigen, zu senken. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherheitsfachkräfte / 7 Betriebsrat

Sicherheitsfachkräfte haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten.[1] Bei der Bestellung der Sicherheitsfachkräfte hat der Betriebsrat ein Zustimmungsrecht. Dasselbe gilt bei der Abberufung der Sicherheitsfachkräfte oder bei der Erweiterung oder Einschränkung ihrer Aufgaben. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ein Mitbestimmungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsarzt / 8 Mitbestimmung des Betriebsrats

Die Betriebsärzte sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. Das Gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen.[1] Kommt eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nicht zustande, kann von beiden Seiten die betriebliche Einigungsstelle angerufen werden. Achtung Fehlende Zustimmung zur Kündigung Die fehlende und auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 18 Mitbestimmung

Der Betriebsrat hat im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG einen Anspruch auf Mitbestimmung bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans. Vom Urlaubsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes wird auch der Bildungsurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen umfasst. Das diesbezügliche Mitbestimmungsrecht umfasst die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsarzt / 7 Unabhängigkeit

Betriebsärzte sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.[1] Sie sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie unterstehen unmittelbar dem Leiter des Betriebs.[2] Können sich Betriebsärzte über eine von ihnen vorgeschlagene arbeitsmedizinische Maßnah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsarzt / 2 Vertragsverhältnis

Die Bestellung des Betriebsarztes hat gemäß § 2 Abs. 1 DGUV V 2 schriftlich zu erfolgen. Der Arbeitgeber kann einen Betriebsarzt hauptberuflich aufgrund eines Arbeitsvertrags einstellen oder einen freiberuflichen Arzt aufgrund eines Dienstvertrags nebenberuflich beschäftigen oder einen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienst in Anspruch nehmen, z. B. ein Werksarztzentr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.5 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 993 Die Existenz eines Interessenausgleichs mit Namensliste hat keine Auswirkungen auf die sonstigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats; sie entbindet den Arbeitgeber insbesondere nicht von einer Anhörung des Betriebsrats zu den geplanten Kündigungen nach § 102 BetrVG. [1] Dies folgt bereits daraus, dass der Interessenausgleich nach § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG nur die Stellu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.3.2 Rechte des Betriebsrats

Rz. 820 Der Arbeitgeber kann gemeinsam mit dem Betriebsrat Auswahlrichtlinien für die Sozialauswahl erstellen. Diese bedürfen nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Auswahlrichtlinien sind nach der Rechtsprechung des BAG Grundsätze, die zu berücksichtigen sind, wenn bei beabsichtigten personellen Einzelmaßnahmen, für die mehrere Arbeitnehmer oder Bew...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.4 Besonderheiten bei der Betriebsratsanhörung

Rz. 542 Der Arbeitgeber muss auch bei der personenbedingten Kündigung – wie stets bei § 102 Abs. 1 BetrVG – dem Betriebsrat die Gründe mitteilen, die aus seiner subjektiven Sicht die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluss maßgebend sind. Den Kündigungssachverhalt muss der Arbeitgeber i. d. R. unter Angabe von Tatsachen so beschreiben, dass der Betriebsra...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.4 Beteiligung der Arbeitnehmervertretung

Rz. 747 Eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz stellt oftmals eine Versetzung i. S. d. § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG dar. Diese bedarf in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten (§ 7 BetrVG) Arbeitnehmern einer Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Entsprechende Regelungen finden sich in § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG und den B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.4.10 Beendigung einer vorläufigen Einstellung nach § 100 BetrVG

Rz. 105 Nach § 99 BetrVG hat der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung einzuholen.[1] In dringenden Fällen darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorläufig einstellen, solange er auf die Zustimmung des Betriebsrats wartet oder wenn der Betriebsrat die Zustimmung verweigert hat (vgl. § 100 Abs. 1 BetrVG). Über die vorläufige Einstellung muss...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.6 Punkteschema

Rz. 864 § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG benennt die für die Sozialauswahl relevanten Kriterien: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltsverpflichtungen sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers. Über die Gewichtung der Kriterien untereinander gibt das Gesetz hingegen keine Auskunft. Da es an einer besonderen Rangordnung fehlt, ist davon auszugeh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.1 Allgemeines

Rz. 943 § 1 Abs. 5 KSchG ist § 125 Abs. 1 Satz 1 InsO nachempfunden, aber nicht identisch mit dieser insolvenzrechtlichen Sonderregelung. Die Vorschrift modifiziert die Anforderungen an die Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen bei Betriebsänderungen; § 1 Abs. 5 KSchG ist damit eine Sondervorschrift sowohl hinsichtlich des betriebsbedingten Kündigungsgrundes (§ 1 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen

Rz. 463 Vor Ausspruch der verhaltensbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber einen bei ihm bestehenden Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG anzuhören. Eine ohne Anhörung erfolgte Kündigung ist unwirksam. Das Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen kann durch Vereinbarung zwischen den Betriebspartnern nach § 102 Abs. 6 BetrVG auch erweitert werden. Besteht Sonderkündigungsschutz na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.8.2 Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie

Rz. 916 Voraussetzung für die Anwendung des § 1 Abs. 4 KSchG ist das Vorliegen einer wirksamen Auswahlrichtlinie. Rz. 917 Zum einen muss die Richtlinie wirksam zustande gekommen sein. Handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG , so muss der Arbeitgeber sie mit dem zuständigen Betriebs-, Gesamtbetriebs- bzw. Konzernbetriebsrat verhandelt und abgeschlossen hab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.4.3 Nachschieben von Kündigungsgründen

Rz. 203 Im Kündigungsschutzprozess kann sich der Arbeitgeber grds. auf alle Kündigungsgründe stützen, die bei Zugang der Kündigung objektiv vorlagen. Gründe, die nach Ausspruch der Kündigung hinzugekommen sind, können nur eine neue (vorsorgliche) Kündigung rechtfertigen. Da der Arbeitgeber im Allgemeinen seine Kündigung nicht begründen muss (vgl. aber Rz. 121 ff.), kann er au...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.6 Massenentlassungsanzeige (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 995 Nach § 1 Abs. 5 Satz 4 KSchG ersetzt ein Interessenausgleich mit Namensliste die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG, die der Arbeitgeber im Fall einer Massenentlassung seiner Anzeige an die Agentur für Arbeit beifügen muss. Auch ein Interessenausgleich ohne Namensliste kann als Stellungnahme des Betriebsrats nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.5 Entlassung

Rz. 75 Früher trennte das BAG scharf zwischen den Begriffen "Kündigung" (= rechtliche Beendigung) und "Entlassung" (= tatsächliche Beendigung), was vor allem im Rahmen von Massenentlassungen nach § 17 KSchG von Bedeutung war.[1] Mittlerweile versteht das BAG jedoch unter dem Begriff "Entlassung" die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebun...mehr