Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die
- den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen,
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
- nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken,
- die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren,
- der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen,
- dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen dienen,
- der Nachrüstung von Personenaufzügen, Liften oder anderen mechanischen vertikalen Personenbeförderungssystemen dienen,
- dem Einbau von Smart-Home-Komponenten und einbruchhemmender Sicherheitstechnik dienen,
- der Errichtung von gebäudeintegrierter Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität dienen.
Anforderungen und Bedingungen in Zusammenhang mit der Maßnahme
Anforderung | Bedingungen |
---|---|
Wohnung |
|
Technische Anforderungen |
Hinweis: Bei Wohnungen, die nach den Maßnahmen barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden können, sind Überschreitungen der Wohnflächengrenzen im erforderlichen Umfang zulässig. Für die Wohnflächenberechnung gilt die Wohnflächenverordnung. |
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