Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) | 4680 | 6690 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Unentgeltliche Wertabgaben | 1880 | 2130 | Privat/Eigenkapital |
So kontieren Sie richtig!
Hat ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten bzw. mehrere Büros, muss er entscheiden, bei welchen Fahrten es sich um auswärtige Tätigkeiten oder Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb handelt, bei denen nur die Entfernungspauschale je Entfernungskilometer anzusetzen ist. Die Kosten, die darüber hinausgehen, bucht der Unternehmer auf das Konto "Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben)" 4680 (SKR 04) bzw. 6690 (SKR 04).
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben |
an Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) |
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