Ein Unternehmer besucht ein 4-tägiges Fachseminar in Österreich. Im Anschluss an das Seminar macht er einen 5-tägigen Urlaub. Es handelt sich daher um eine gemischt veranlasste Reise.
Die Reise dauert insgesamt 9 Tage. Davon entfallen auf den betrieblichen Teil der Reise 4 Tage und auf den privaten Teil der Reise 5 Tage. Zunächst trennt der Unternehmer die Kostenbestandteile ab, die sich leicht und eindeutig dem betrieblichen bzw. dem privaten Bereich zuordnen lassen. Die übrigen Aufwendungen der Reise teilt er im Verhältnis 4/9 und 5/9 auf. Die Aufteilung der Kosten sieht wie folgt aus:
Art der Aufwendungen | Kosten insgesamt EUR |
betriebl. Anteil 4/9 EUR |
privater Anteil 5/9 EUR |
---|---|---|---|
Seminar- und Tagungsgebühren | 2.900 | 2.900 | --- |
Flugkosten | 432 | 192 | 240 |
Kosten für Transfer (Taxi) | 90 | 40 | 50 |
Übernachtungskosten Hotel | 1.620 | 720 | 900 |
Verpflegungspauschale 28 EUR + 3 x 50 EUR = |
178 | 178 | -- |
Summe der Kosten | 5.220 | 4.030 | 1.190 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4945/6821 | Fortbildungskosten | 2.900 | |||
4673/6673 | Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten | 232 | |||
4676/6680 | Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten | 720 | |||
1800/2100 | Privatentnahmen allgemein | 1.190 | 1200/1800 | Bank | 5.042 |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4674/6644 | Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand | 178 | 1890/2180 | Privateinlagen | 178 |
Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn es darum geht festzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang neben den beruflichen bzw. betrieblichen Interessen Zeiten für private Aktivitäten und Freizeitgestaltungen genutzt worden sind. Es können sich z. B. dann Probleme ergeben, wenn zwischen dem Ende der beruflichen Veranstaltung und der Rückreise mehr als ein Tag liegt.
Fazit: Es ist möglich, auswärtige Tätigkeiten mit einem privaten Urlaub zu kombinieren, ohne den Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug völlig zu verlieren!
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