Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen:

  • Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet.
  • Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zählt in der GuV zu der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Hier sollten die Sozialleistungen gebucht werden, die keinen Arbeitslohn darstellen.

Die lohnsteuerpflichtigen Aufwendungen können auf dem Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig" (SKR 03 4145; SKR 04 6060) erfasst werden. Das Konto ist den Löhnen und Gehältern zugeordnet.

Das Konto "Geschenke abzugsfähig" (SKR 03 4630; SKR 04 6610) ist nur für Geschenke bis 50 EUR (bis 2023: 35 EUR) an Geschäftsfreunde (Betriebsfremde) zu verwenden.

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