Nicht alle Pflichten sind zum Start des Gesetzes zu erfüllen

Im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ist zu unterscheiden zwischen Pflichten, die bereits zum 1.1.2023 erfüllt sein müssen, sowie Pflichten, mit deren Erfüllung ab Inkrafttreten des Gesetzes erst begonnen werden muss. Für Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt erstmals unter das Gesetz fallen, gelten die Ausführungen entsprechend.

Genauere Informationen dazu s. Punkt 6.2 "Bis wann müssen die Pflichten erfüllt sein?" im FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

AUSBLICK CSDDD: Welche Unternehmen von der geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie betroffen sein werden

Das Parlament hat den finalen Regulierungsentwurf der CSDDD am 24.4.2024 gebilligt. Nach der förmlichen Billigung durch den Europäischen Rat, die für Ende Mai 2024 geplant ist, kann die CSDDD in Kraft treten. Damit ist nach derzeitigem Stand im Juni/Juli 2024 zu rechnen. Für die Umsetzung der CSDDD in nationales Recht bleibt 2 Jahre Zeit, weiterhin sind Übergangsfristen vorgesehen. Eine Anpassung des LkSG ist zu erwarten.

Hier geht's zur Infografik

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