In der Betriebsprüfung wird stets auch auf die Plausibilität der erklärten Werte geachtet. Folgende Verprobungen sind hierfür denkbar:
- Abgleich des Motorölumsatzes mit dem Motoröleinkauf
- Abgleich der Bestände und Einkäufe mit dem Fahrtenbuch für "Rote Kennzeichen"
- Auswertung von Internetportalen und Zeitungsannoncen
- Abgleich der Leasinggeschäfte mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf sowie Provision
- Abgleich der Vermittlungserlöse für Finanzierungen mit Bestand bzw. Ein- und Verkauf
- Abgleich von Kfz-Zulassungen bzw. Abmeldungen mit Fahrzeugab- und zugängen
- Abgleich von Einkauf von bestimmten Zubehörteilen und den Erlösen für deren Einbau
- Abgleich der Garantieleistungen aus der verlängerten Garantie mit den Provisionen für Garantievermittlung
- Abgleich von Fremdleistungen (Lackierer) mit im Haus durchgeführten Reparaturen
- Abgleich von Fremdleistungen (Aufbereitungen) mit Verkäufen
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