Werden im Kfz-Handel Finanzierungen vermittelt, so ist diese Leistung grundsätzlich umsatzsteuerfrei.[1] Dasselbe gilt, wenn der Kfz-Händler die Finanzierung selbst übernimmt. Bei einer Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen besteht die Möglichkeit auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten (sog. Option).[2]
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