Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsbelehrung

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§ 6 Franchiserecht / XI. Rechtsnachfolge

Rz. 129 Soweit der Franchise-Vertrag keine Rechtsnachfolgeklausel enthält, endet dieser mit dem Tod des Franchise-Nehmers. Dies ergibt sich aus zwei Rechtsanalogien:mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 6. Widerrufsbelehrung

Rz. 56 Erfolgt der Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB außerhalb der eigenen Kanzleiräume (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (§ 312c BGB), hat der Rechtsanwalt das gesetzliche Widerrufsrecht zu berücksichtigen, § 355 Abs. 1 S. 1 BGB. Danach sind ein Verbraucher und ein Unternehmer an ihre auf den Abschluss eines Vertrags g...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 44 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Schließlich m...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.8 Nutzungswertersatz

Rz. 820 Ein Nutzungswertersatz wegen Widerruf eines Darlehensvertrags aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist kein steuerbarer Kapitalertrag, ggf. jedoch als Einnahme bei V+V (Rückfluss von Werbungskosten) zu erfassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 29.9.2022, 11 K 314/20 E, EFG 2022 S. 1842, Revision beim BFH unter Az. VIII R 16/22).mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.7 Sonstige Zinsen

Rz. 793 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Lt. BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO nac...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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AGS 10/2023, Kein Widerruf ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend Bei dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt handelt es sich sicherlich um eine Konstellation, die in der Praxis nicht so selten ist. Die daraus entstehenden Fragen hat das AG überzeugend gelöst. Denn es ist davon ausgehen, dass sich die Parteien am 5.9.2022 über die Vergütungsfrage gerade noch nicht abschließend geeinigt hatten, da die Vereinbarung ei...mehr

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Franchising / 2.3.1 Vertragsabschluss

Für das Zustandekommen eines Franchisevertrags genügt es, dass sich die Vertragsparteien zumindest über die entgeltliche Überlassung der Marke oder des Warenzeichens und die Zurverfügungstellung von Know-how in geschäftlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht geeinigt haben. Wie jeder andere Vertrag kommt der Franchisevertrag durch die Abgabe zweier übereins...mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Erläuterungen

Rz. 31 Bei Fernabsatzverträgen, also solchen, bei denen das Mandat per Telefon, E-Mail, Post oder Telefax von einem Verbraucher übernommen wird, zudem bei Verträgen, die außerhalb der Kanzlei geschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht während der Dauer von 14 Tagen zu (§§ 312b f., 355 f. BGB). Auf das Widerrufsrecht kann er nicht wirksam verzichten. Die Fri...mehr

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§ 11 Strafrecht / B. Muster: Übersendung Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, wie bereits in unserer persönlichen Besprechung angesprochen, übersende ich Ihnen einen Entwurf einer Vergütungsvereinbarung, mit der Bitte um Prüfung und Gegenzeichnung, sowie die gesetzlic...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Belehrung über das Widerrufsrecht

Rz. 30 Muster 1.14: Belehrung über das Widerrufsrecht Muster 1.14: Belehrung über das Widerrufsrecht _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, seit einigen Jahren sieht das Gesetz aus Gründen des Verbraucherschutzes ein Widerrufsrecht für viele Verträge vor, die entweder per Fernkommunikation (z.B. telefonisch, per E-Mail, per Telef...mehr

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Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 3.2.3 Beseitigung der Bindungswirkung durch Ausübung eines Widerrufsrechts

Schließen Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen, im elektronischen Geschäftsverkehr (Online-Geschäfte) oder im sog. Fernabsatz Verträge ab, steht ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 355 BGB). Gleiches gilt bei für Verbraucher besonders folgenreichen Verträgen, so etwa für Darlehens-, Ratenlieferungs- und Bauverträgen (s. hierzu §§ 356a ff. BGB). Das ...mehr

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Rücktritt vom Mietvertrag / 3 Widerruf des Mietvertrags

Am 13.6.2014 ist das "Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinien" in Kraft getreten. Seitdem gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Mietrecht auswirken. Das Gesetz räumt Verbrauchern Widerrufsrechte in Verträgen mit Unternehmern dann ein, wenn bestimmte Arten von Verträgen vorliegen. Das gilt besonders für Verträge außerhalb vo...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / E. Widerrufsbelehrung

Rz. 93 Die Regelungen der §§ 312b, 312g, 355, 356, 357a BGB, Art. 246a, 246b EGBGB des Fernabsatzes und des Verbraucherschutzes sind auch auf Anwaltsverträge anwendbar, so entschied der BGH 2017.[33] Rz. 94 Die Voraussetzungen zur Annahme eines Fernabsatzgeschäfts sind nach BGH:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Andere Vereinbarungen/Vollmacht

Rz. 85 Andere Vereinbarungen dürften zwar in die Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden, zu beachten ist jedoch,mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / A. Grundsätze

Rz. 1 Die Abrechnung familienrechtlicher Mandate setzt nicht nur eine fundierte Kenntnis der Wertberechnung und Vergütungsansprüche sowie dazu ergangener Rechtsprechung voraus. Wichtig ist vielmehr auch, Fallstricke bei der Mandatsannahme bzw. Mandatsbeendigung zu erkennen, damit die Vergütungsansprüche am Ende auch durchgesetzt werden können. Da anwaltliche Vergütungsansprü...mehr

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§ 2 Mandatsannahme u. Manda... / B. Mandatsablehnung

Rz. 3 Gerade im Familienrecht treten Mandanten mit schwieriger Persönlichkeitsstruktur gehäuft auf. Solange eine Pflicht zur Annahme des Mandats nicht besteht, sollten Anwälte daher immer sorgfältig prüfen, ob sie ein Mandat annehmen möchten. Trennung/Scheidung stellen eine außergewöhnliche Lebenssituation für Menschen dar. Es geht um "alles, was wichtig ist". Trennung/Schei...mehr

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Informationspflichten für D... / 6.5 Angaben nach den Bestimmungen im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern

Das Fernabsatzrecht findet Anwendung auf Fernabsatzverträge, also auf Verträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern ausschließlich per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Kataloge etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungss...mehr

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zfs 07/2023, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[10] Die VN konnten den Widerspruch nicht noch im Jahr 2018 wirksam erklären … [11] 1. a) Nach den revisionsrechtlich nicht zu beanstandenden und von der Revisionserwiderung – zu Recht – nicht angegriffenen Feststellungen des BG enthielt die für den Beginn der Widerspruchsfrist nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. erforderliche Widerspruchsbelehrung zwar jeweils eine unrichtige I...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.1 Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss bei einem Direktvertriebsvertrag den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht informieren.[1] Diese Information muss Folgendes enthalten: Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster für das Widerrufsformular.[2] u . U. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher im Widerrufsfall die Kosten ...mehr

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Direktvertriebsvertrag / Zusammenfassung

Begriff Direktvertriebsverträge sind "außerhalb von Geschäftsräumen" geschlossene Verträge (früher: Haustürgeschäfte), für die spezielle – für den Käufer vorteilhafte – Widerrufs- und Informationsregelungen gelten. Direktvertriebsverträge sind Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über entgeltliche Leistungen (Kauf-, Werk-, Dienst-, Makler-, Partnervermit...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 2 Informationspflichten

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Unternehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Art. 246a § 1 EGBGB informieren. Die in Erfüllung dieser Pflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden dann Inhalt des Vertrags, es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.[1] Zu den Informationen gehören gem. § 1 Abs. 1 zu Art...mehr

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Vertragsänderung (Miete) / 2 Haustürgeschäfte

Wird der Änderungsvertrag in der Wohnung des Mieters abgeschlossen, so ist die Vorschrift des § 312 BGB zu beachten. Danach kann eine Partei eine auf den Abschluss eines Vertrags gerichtete Erklärung u. a. dann widerrufen, wenn die Vertragsverhandlungen im Bereich einer Privatwohnung geführt worden sind. Praxis-Tipp Verhandlungen außerhalb der vermieteten Wohnung führen Der Mi...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 561 BGB geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich dieser Vorschriften sind preisgebundener Wohnraum, Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch überlassen ist, Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermie...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3 Unabdingbarkeitsklausel

Unwirksame Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters Vor dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes vom 1.9.2001 galt für Mieterhöhungen bei Wohnraum das Gesetz zur Regelung zur Miethöhe. Dort war in § 10 bestimmt, dass Vereinbarungen, die zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften der §§ 1 bis 9 abweichen, unwirksam sind. Hierbei ist es geblieben. Da die Vorschriften de...mehr

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Verbraucherdarlehen / 4.1 Grundsätze

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu ...mehr

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Verbraucherdarlehen / 4.2 Folgen des Widerrufs

Der Widerruf ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, weshalb es nicht darauf ankommt, ob die Bank diesem zustimmt oder nicht. Entscheidend ist, dass er wirksam und ausdrücklich gegenüber der Bank erklärt wird und ein Widerrufsrecht bestand. Der wirksame Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Widerrufsbelehrung bei vereinbartem sofortigen Versicherungsschutz

VVG § 8 § 9 Leitsatz 1. Zu einem "ewigen Widerrufsrecht" führt es nicht, wenn eine Widerrufsbelehrung zu einem Punkt, der für einen VN ohne Bedeutung ist, schweigt. 2. Die Widerrufsbelehrung muss keine Einzelheiten zu den Ausnahmen von der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen enthalten. 3. Die Regelungen zur Leistungsfreiheit bei nicht fristgerechter Za...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / Leitsatz

1. Zu einem "ewigen Widerrufsrecht" führt es nicht, wenn eine Widerrufsbelehrung zu einem Punkt, der für einen VN ohne Bedeutung ist, schweigt. 2. Die Widerrufsbelehrung muss keine Einzelheiten zu den Ausnahmen von der Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen enthalten. 3. Die Regelungen zur Leistungsfreiheit bei nicht fristgerechter Zahlung der Erstprämi...mehr

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zfs 02/2023, Wirksame Wider... / 1 Aus den Gründen: "…

(Beschl. v. 10.2.2022) 1. Das LG hat die auf Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrages nach einem vom Kl. erklärten Widerruf gerichtete Klage zu Recht abgewiesen. … a) Dem Kl. steht weder der geltend gemachten Auskunftsanspruch noch der bislang unbezifferte Leistungsanspruch zu. Steht fest, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt...mehr

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FoVo 02/2023, Unverzichtbar: Der Grüneberg

Grüneberg Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 82. Aufl. 2023 3.270 Seiten, 125 EUR ISBN 978-3-406-78885-7 Wer mit der Einziehung einer Forderung beauftragt ist, kommt selbstverständlich an einem Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorbei. Einerseits ist zu prüfen, welcher Anspruch dem Gläubiger wirklich zusteht und welche Nebenforderungen sich aus der Nichterfüllung de...mehr

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§ 8 Gebühren und Vergütung / I. Hinweispflichten

Rz. 12 Offenbar geprägt und geleitet von einem tiefen Misstrauen gegenüber der Anwaltschaft hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren den Katalog anwaltlicher Hinweispflichten immer mehr erweitert und intensiviert. Ein eindrucksvolles Beispiel bietet hierfür der Aufsatz von Jung, in dem über zehn Seiten hinweg die verschiedenen Hinweispflichten und dankenswerterweise auch di...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.2 Verwaltervertrag für Sondereigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Sondereigentum mit Verwaltervollmacht zwischen Frau/Herrn/Firma _____________________ – im Folgenden als Eigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße), _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Ver...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 6.2.5.1 Verwaltervertrag für Wohnungseigentum

Mustervertrag: Verwaltervertrag für Wohnungseigentum zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft _________-Straße ____, _____ (PLZ), ___________ (Ort) – im Folgenden als Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bezeichnet – und Frau/Herrn/Firma _____________________, vertreten durch den/die Geschäftsführer, Frau ___________ und Herrn ___________, ___________ (Straße)...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 3.7 Sonstige Zinsen

Rz. 775 [Steuererstattungszinsen → Anlage KAP Zeile 26] Nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gehören Erstattungszinsen aus Steuerforderungen i. S. d. § 233a AO zu den Erträgen aus sonstigen Kapitalforderungen und sind damit steuerpflichtig. Laut BMF, Schreiben v. 16.3.2021, IV C 1 – S 2252/19/10012:011, BStBl 2021 I S. 353, sind auf Antrag Erstattungszinsen i. S. d. § 233a AO na...mehr

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§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

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AGS 06/2022, Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht

Von Rechtsanwältin Grit Andersch. 4. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 340 S., 54,00 EUR Mit der vorliegenden 4. Aufl. liefert die Verfasserin wieder eine aktuelle und vollständige Darstellung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Mietsachen. Im ersten Kapitel werden allgemeine Bestimmungen behandelt, also die Grundzüge der Vergütung, die Durchsetzung des Vergütungsan...mehr

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ZErb 05/2022, Förster Anwaltliche Vergütung in Erbsachen

2. Auflage 2022 328 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-117-9 Gewissermaßen wurde es auch höchste Zeit, dass der überaus erfolgreichen 1. Auflage die nunmehr um 78 Seiten erweiterte Auflage mit dem Bearbeitungsstand August 2021 folgte. An Übersichtlichkeit und Handbarkeit hat das angenehm zu lesende Werk nicht verloren und nach wie vor finden sich – aktualisiert – aller...mehr

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§ 4 Medienrecht / V. Vertragsrecht

Rz. 404 Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Angeboten und Leistungen neuer Medien gibt es eine Flut von Verträgen und Vertragstypen,[372] die wie folgt systematisiert[373] werden können: Rz. 405 Zunächst sind die Providerverträge zu nennen mit den Unterspartenmehr

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§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungsentschädigungen aus einem Darlehenswiderruf als steuerpflichtige Einkünfte?

Leitsatz Aus dem Widerruf eines Darlehensverhältnisses resultierte nach Einigung auf dem Zivilprozessweg ein gezahlter Nutzungsersatz. Streitig ist nun, ob der gezahlte Nutzungsersatz als Kapitalertrag zu werten ist oder nicht. Sachverhalt Streitig ist die Besteuerung der von einer Bank gezahlten Nutzungsentschädigung nach einem Darlehenswiderruf. Die Klägerin hat ein bei der...mehr

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Widerruf eines Darlehensvertrags: Vergleichszahlung der Bank muss als Kapitalertrag versteuert werden

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass ein bankseitig gezahlter Nutzungsersatz für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen, der infolge des Widerrufs eines Darlehensvertrags gezahlt wird, zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt. Das letzte Wort hat der BFH. Sachverhalt Die klagenden Eheleute schlossen zur Finanzierung ihres selbstbewohnten Hauses im Jahr 2004 drei Wohnungs...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 4. Erteilung der Widerrufsbelehrung und Verbrauchererklärung im Sinne von § 357 Abs. 8 S. 1 BGB

Rz. 35 Im erbrechtlichen Mandat kommt es in der Praxis häufig vor, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit außerhalb der Kanzlei ausübt, z.B. bei dem Mandanten zu Hause oder einem vermittelnden Dritten. Wenn der Abschluss der Vergütungsvereinbarung in den Privaträumen des Mandanten oder per Telefon, Fax oder E-Mail mit dem Mandanten erfolgt, muss der Rechtsanwalt das gesetzlic...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbrauchervertrags über Fernkommunikationsmittel mit begrenzter Darstellungsmöglichkeit

Rz. 28 Art. 246a § 3 EGBGB regelt erleichterte Informationspflichten, "sollte ein Fernabsatzvertrag mittels eines Fernkommunikationsmittels [84] geschlossen werden, welches räumlich oder zeitlich nur begrenzte Möglichkeit der Informationserteilung für den Verbraucher bietet".[85] Rz. 29 Nach § 246 § 3 Satz 1 Nr. 4 EGBGB sind ggf. die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / c) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 47 Konnte der erbrechtliche Mandant den Vertrag wegen eines gesetzlichen Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen widerrufen, sind die empfangenen Leistungen nach § 357 Abs. 1 BGB spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. Für den Rechtsanwalt stellt sich bei einem ausgeübten Widerruf die Frage, ob er für die bis da...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Gesetzliches Widerrufsrecht

Rz. 39 Liegt ein Verbrauchervertrag zwischen dem erbrechtlichen Mandanten und dem Rechtsanwalt vor, muss dem erbrechtlichen Mandanten als Verbraucher ein Widerrufsrecht zustehen. Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu, § 312g Abs. 1 BGB. aa) Außerhalb von Geschäftsräumen ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / I. Voraussetzungen der Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Nach § 3a Abs. 1 S. 1 RVG bedarf eine Vereinbarung über die Vergütung der Textform. Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden und sich von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich absetzen, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Daneben darf sie nicht in der Vollmacht enthalten sein, § 3a Abs. 1 S. 2 RVG. Schließlich m...mehr