Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.5 Integrierte Schaltkreise

Rz. 124 Ein integrierter Schaltkreis ist eine auf einem einzelnen (Halbleiter-)Substrat (sog. Chip) untergebrachte elektronische Schaltung (elektronische Bauelemente mit Verdrahtung). Zu den integrierten Schaltkreisen zählen insbesondere Mikroprozessoren und CPUs (Central Processing Unit, Hauptprozessor einer elektronischen Rechenanlage). Die Lieferungen dieser Gegenstände f...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.3 Variante 3: Catering/Belieferung eines Krankenhauses (bzw. einer ähnlichen Einrichtung)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.6 Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 129 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen fallen nur dann unter die Regelung zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und die Summe der für die steuerpflichtigen Lieferungen dieser Gegenstände in Rechnung zu stellenden Bemess...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.2 Mobilfunkgeräte

Rz. 117 Mobilfunkgeräte i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG sind nach Auffassung der Verwaltung[1] Geräte, die zum Gebrauch mittels eines zugelassenen Mobilfunk-Netzes und auf bestimmten Frequenzen hergestellt oder hergerichtet wurden, unabhängig von etwaigen weiteren Nutzungsmöglichkeiten. Hiervon werden insbesondere alle Geräte erfasst, mit denen Telekommunikationsleistunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Wesentlicher Inhalt der Vorschrift

Rz. 21 Nach § 13b Abs. 1 UStG entsteht die Steuer für die nach § 3a Abs. 2 UStG im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. Der Entstehungszeitpunkt für die nicht unter Abs. 1 fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland an...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.2 Variante 2: Catering/Schul- oder Kindergartenverpflegung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 5, 6, 7 und 9 bis 11 UStG

Rz. 162 Nach § 13b Abs. 5 S. 1 (zweiter Satzteil) UStG schuldet der Leistungsempfänger für die in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a, Nr. 6, 7 und 9 bis 11 UStG bezeichneten Umsätze die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist. Durch die Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei den in § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG genannten Umsätzen wird vermieden, dass sich ein im Ausland ansässi...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 13 Auswirkungen der Senkung des Umsatzsteuersatzes bei Speisen und Getränken

Der Verkauf von "zubereiteten Speisen" unterliegt ohne Hinzutreten einer qualifizierten Dienstleistung als Lieferung in der Regel mit 7 % der Umsatzsteuer. Hierzu gehören z. B. Zubereitungen von Fleisch, Fisch oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren. Ausgenommen sind allerdings Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Auster...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.1 Allgemeines

Rz. 115 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erstreckt sich nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG auf steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen sowie integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.2 Betroffene Goldlieferungen

Rz. 105 Unter die Umsätze nach § 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG fallen die (stpfl.) Lieferungen von Gold (einschließlich von platiniertem Gold) mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs), und von Goldplattierungen mit einem Feingoldgehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109 des Zolltarifs) sowie (...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Betroffene Bauleistungen

Rz. 62 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Damit hat sich der Gesetzgeber bei der Formulierung des Tatbestands vom Begriff der "Bauleistungen" in § 48 Abs. 1 S. 3 EStG leiten lassen, ohne freilich ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.3 Anwendungsbereich der Regelung; Schwellenwert von 5.000 EUR

Rz. 142 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG fallen nur Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gegenständen (z. B. Entsorgungsleistungen, Pressvorgänge) fallen nicht unter die Regelung. Auch bei Lieferungen von Gegenständen der Anlage 4 im Rahmen eines Tauschs oder tauschähnlichen Umsatzes ist die Umkehrung der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Systematik der Vorschrift; EU-rechtliche Vorgaben

Rz. 1 Nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht war bei Werklieferungen und sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers, bei Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens sowie bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren durch den Vollstreckungsschul...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.1 Allgemeines

Rz. 133 Durch Gesetz v. 25.7.2014[1] wurde mWv 1.10.2014 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um edle und unedle Metalle, Selen und Cermets in verschiedenen Formen sowie bestimmte Erzeugnisse daraus. Die (zuletzt bis zum 31.12...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.6 Variante 6: Mahlzeitendienst (z. B. Essen auf Rädern)

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.12.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 135 In Abschn. 13b.7a Abs. 1 UStAE hat die Verwaltung die unter die Anlage 4 des UStG fallenden Gegenstände detailliert aufgeführt und Abgrenzungen zu den unter § 13b Abs. 2 UStG fallenden Gegenständen vorgenommen. Rz. 136 Abfälle und Schrott aus den genannten Gegenständen fallen unter § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG (Anlage 3; Rz. 87). Rz. 137 Anlage 4 i. d. v. 1.10.2014 bis 31.1...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.4 Variante 4: Metzgerei mit Partyservice

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Betroffene Grundstücksumsätze

Rz. 53 § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG gilt nur für stpfl. Grundstücksumsätze, die unter das GrEStG fallen. Zu den Umsätzen, die unter das GrEStG fallen (grunderwerbsteuerbare Umsätze), gehören insbes. die Umsätze von unbebauten und bebauten Grundstücken. Hierzu gehören aber auch[1] die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten gegen Einmalzahlung oder regelm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.5 Variante 5: Partyservice

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Abschreibung, lineare / 3.3 Beginn der Abschreibung

Die Abschreibung beginnt bei angeschafften Vermögensgegenständen zum Zeitpunkt der Lieferung, bei immateriellen Vermögensgegenständen zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei hergestellten Vermögensgegenständen kommt es auf den Zeitpunkt der Fertigstellung an, was dem Zeitpunkt entspricht, wenn das hergestellte Anlagegut betriebsbereit ist. Auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Ingebra...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Lieferung von Speisen und Getränken Sonstige Leistung bei Bewirtung Besonderheiten vom 1.7.2020 bis 30.6.2021mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.1 Allgemeines

Rz. 113 Durch Gesetz v. 16.6.2011[1] wurde mWv 1.7.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf bestimmte Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG a. F.). Die Regelung gilt nur bei Lieferungen der genannten Gegenstände, wenn der Rechnungsbetrag (netto) mindestens 5.000 EUR beträgt. Die Regelung beruh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 41 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 S. 1 1. Hs. UStG schuldet bei steuerpflichtigen Werklieferungen und nicht unter § 13b Abs. 1 UStG fallenden sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Das gilt auch, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Be...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 4 Beurteilung von Umsätzen für Speisen aufgrund der Durchführungsverordnung der EU – MwStVO

Nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABl. EU Nr. L 77 S. 1 (MwStVO) ist von einer 19 %igen sonstigen Leistung auszugehen, wenn zur Herstellung der warmen und/oder kalten Speisen weitere Leistungen hinzukommen, die den sofortigen Verzehr ermöglichen. Auf die Zubereitung kommt es nicht an. Auch bei Speisen, die einen deutlich größeren Dienstl...mehr

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Abschreibung, lineare / 4.4 Beginn der Abschreibung

Nach R 7.4 Abs. 1 EStR beginnt die AfA, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt ist: Ein Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt seiner Lieferung angeschafft. Umfasst ein Kaufvertrag auch die Montage durch den Verkäufer, ist das Wirtschaftsgut erst mit der Beendigung der Montage geliefert. Wird die Montage durch den Bilanzierenden oder in dessen Auftrag durch einen Drit...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Lock Out Tag Out (LOTO) / 3 Vorgehensweise

Bei der Überlegung, ob bzw. wie LOTO im Unternehmen eingeführt wird, sollte zunächst ein Blick in die Gefährdungsbeurteilung geworfen werden. Ggf. sollte diese – vor dem Hintergrund der Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten und der damit verbundenen Gefährdungen für das Personal – überarbeitet und ergänzt werden. Da die Vorgehensweise beim LOTO i. d. R. über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Allgemeines

Rz. 85 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf "Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände" erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG). Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Industrieschrott, Altmetalle und andere Abfallstoffe. Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger tritt nur da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.3 Anwendungsbereich der Regelung

Rz. 91 Unter § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG fallen nur Lieferungen der in der Anlage 3 zum UStG bezeichneten Gegenstände. Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit diesen Gegenständen (z. B. Entsorgungsleistungen, Pressen von Schrott) fallen nicht unter die Regelung. Rz. 92 Auch bei einem Tausch oder tauschähnlichen Umsatz müssen der leistende Unternehmer und der Leistungsempfänger au...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.1 Variante 1: Imbissstand

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Speisen und Getränke, umsat... / 7.7 Variante 7: Food Court

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10.1 Allgemeines

Rz. 103 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf steuerpflichtige Lieferungen von Gold bestimmter Güte erweitert. Bei diesen Goldlieferungen ist der Abnehmer dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist (§ 13b Abs. 5 S. 1 2. Hs. UStG; Rz. 162). Er muss nicht selbst Goldlieferungen ausführen. § 13b Abs. 2 Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Im Ausland bzw. im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer (§ 13b Abs. 7 UStG)

Rz. 184 Nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 Buchst. a i. V. m. Abs. 5 S. 1 UStG schuldet der Empfänger einer stpfl. Werklieferung oder einer nicht unter Abs. 1 fallenden stpfl. sonstigen Leistung bzw. der Empfänger einer Lieferung der in § 3g UStG genannten Gegenstände, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer erbringt, die Steuer. § 13b Abs. 7 S. 1 1. Hs. UStG in der ab 30.6...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 4.4 Dienstleistungen durch Dritte

Erbringt nicht der Lieferant der Speisen, sondern ein Dritter Dienstleistungen, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern, dann sind diese Dienstleistungen nicht dem Lieferanten zuzurechnen. Wird der Dritte jedoch im Auftrag bzw. aufgrund von Vereinbarungen für den Lieferanten tätig, muss sich der Lieferant die Dienstleistung zurechnen lassen. Praxis-Beispiel Dienstleistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2 Betroffene Gegenstände, Anwendungsbereich

3.11.2.1 Allgemeines Rz. 115 Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers erstreckt sich nach § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG auf steuerpflichtige Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen sowie integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in ...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 4.2 Wann eine Infrastruktur zur Förderung der Bewirtung vorliegt

Zusätzliche (schädliche) Leistungen spielen nur dann eine Rolle, wenn der Lieferant der Speisen eine einheitliche Leistung zur Verfügung stellt, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern soll. Der Unternehmer stellt eine Infrastruktur (= ein Dienstleistungselement) zur Verfügung, wenn er Vorrichtungen bereitstellt, die den Verzehr an Ort und Stelle fördern sollen (z. B. R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 13.2 Zusammenfassende Meldung

Rz. 224 Seit 1.1.2010 muss ein Unternehmer, der steuerpflichtige sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, eine ZM an das BZSt übermitteln. Die Angaben in der ZM sind bis zum 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahrs (Meldezeitra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.3 Tablet-Computer

Rz. 122 Ein Tablet-Computer ist nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1a UStAE ein tragbarer, flacher Computer in besonders leichter Ausführung, der vollständig in einem Touchscreen-Gehäuse untergebracht ist und mit den Fingern oder einem Stift bedient werden kann.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Aufzeichnungspflichten

Rz. 226 Die Verpflichtung, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu machen, gilt in den Fällen der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auch für Personen, die nicht Unternehmer sind (§ 22 Abs. 1 S. 2 UStG), etwa bei Leistungen für den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder für den nichtunternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11.2.4 Spielekonsolen

Rz. 123 Spielekonsolen sind nach der Definition in Abschn. 13b.7 Abs. 1b UStAE Computer oder computergesteuerte Geräte, die in erster Linie für Videospiele entwickelt werden. Neben den Spielen können sie weitere Funktionen bieten, z. B. Wiedergabe von Audio-CDs, Video-DVDs und Blue-ray Discs.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9.1 Allgemeines

Rz. 94 Durch Gesetz v. 8.12.2010[1] wurde mWv 1.1.2011 [2] die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf die Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen erweitert (§ 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). Die Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger trat nur dann ein, wenn er ein Unternehmer war und die an ihn erbrachten Gebäudereinigungsleistungen seinerseits zur Erbrin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 51 Für stpfl. Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren geht bereits seit 1.1.2002 die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (§ 13b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a. F.). Durch diese Regelung sollte sichergestellt werden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG (§ 9 Ab...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Einbindung in einer Mehrwertsteuerbetrugskette

Ein inländischer Kfz-Händler, der Proforma-Rechnungen über vermeintlich steuerfreie, tatsächlich aber nicht stattgefundene innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an in Polen oder Tschechien ansässige Abnehmer gestellt und nach den Weisungen seiner Hintermänner lediglich die Kaufverträge unterschrieben, die Kaufpreise weitergeleitet und die Gelangensbestätigung sowie den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Keine Einziehung des Wertes von Taterträgen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer durch unberechtigten Steuerausweis

Wer als faktischer Geschäftsführer einer sog. Servicefirma auftragsgemäß Scheinrechnungen zur Ermöglichung von Schwarzlohnzahlungen durch die jeweiligen Rechnungskäufer erstellt, schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG. Zwar kann in den Fällen der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / IV. Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Kunstgegenständen

Seit dem 1.1.2014 gelten für die Lieferung von Kunstgegenständen verschiedene Umsatzsteuersätze, die nicht von dem verkauften Gegenstand abhängig sind, sondern von der Person des Verkäufers. Diese Regelung, die ihre Grundlage in europarechtlichen Vorgaben hat, sorgte in der Vergangenheit bereits für Chaos.[33] Wie nachfolgend zu sehen sein wird, ist die Steuerermäßigung nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 4. Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ab dem 1.1.2025 in Aussicht

Mittlerweile wurde Art. 103 Abs. 2 MwStSystRL ersatzlos gestrichen.[50] Nunmehr hat Deutschland bis zum 31.12.2024[51] Zeit, den § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG entsprechend dieser Änderung anzupassen. M.E. kann dies nur dadurch erfolgen, dass entweder sämtliche Lieferungen von Kunstgegenständen fortan ermäßigt besteuert werden sollen oder § 12 Abs. 2 Nr. 13 UStG ersatzlos gestriche...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 3. Zu den Begriffen des "Urhebers" bzw. des "Rechtsnachfolgers"

Fraglich ist aber, ob die Steuerermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. a UStG so ausgelegt werden kann, dass hauptsächlich Lieferungen der Künstler selbst ermäßigt besteuert werden sollen. Konkret geht es um die Frage, ob man den Begriff des "Urhebers" nach urheberrechtlichen Maßstäben bestimmt oder ob für die Zwecke der Umsatzsteuer ein anderes Verständnis zugrunde zu leg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstler, Galerien und die ... / 2. Ungleiche Steuerbelastung je nach Person des Verkäufers

Die Steuerermäßigung wird also in Abhängigkeit der Person des Lieferers gewährt und nicht, wie es bei anderen Leistungen im Kulturbereich der Fall ist (z.B. Theatervorführungen oder Musikkonzerte, darunter sogar auch Besuche in bestimmten Nachtclubs),[35] allein aufgrund der Art der Leistung. Das war nicht immer so. Vor dem 1.1.2014 wurden sämtliche Lieferungen von Kunstgege...mehr