Fachbeiträge & Kommentare zu Lieferung

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§ 27 Kaufrecht / 10. Muster: Klage auf Nacherfüllung (Neulieferung) und Ein- und Ausbau

Rz. 138 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.19: Klage auf Nacherfüllung (Neulieferung) und Ein- und Ausbau An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Frau Schmitt, _________________________ (Anschrift), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Handwerksf...mehr

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§ 27 Kaufrecht / 12. Muster: Klage wegen Minderung

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.20: Klage wegen Minderung An das Amtsgericht _________________________ _________________________ (Anschrift) Klage In dem Rechtsstreit Herr Herz, _________________________ (Anschrift), – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn Bell, _________________________ (Anschrift), – ...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe

Rz. 85 Gibt der Leasingnehmer den Gegenstand nicht bei Vertragsende zurück, sehen die Leasingbedingungen bei sämtlichen Vertragsmodellen eine Verpflichtung des Leasingnehmers zur zeitanteiligen Fortzahlung der Leasingraten bis zum Zeitpunkt der Rückgabe vor. Entsprechende Klauseln sind nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Verpflichtung des Leasingnehmers zur Za...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Grundmuster einer Klageschrift (Zahlungsklage mit beziffertem Antrag)

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.18: Grundmuster Klageschrift (Zahlungsklage mit beziffertem Antrag) An das Landgericht Bonn – Zivilkammer – Klage des unter der Firma Büroausstattung Klaus Müller handelnden Kaufmannes Klaus Müller, Schlossstraße 17, 53115 Bonn, – Klägers – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Herrn ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / cc) Kaufgegenstand

Rz. 103 Kaufgegenstand muss gem. § 474 Abs. 1 S. 1 BGB eine neue oder gebrauchte Ware i.S.d. § 241a BGB sein. Ware wird in § 241a BGB legal definiert als bewegliche Sache, die nicht aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft wird. Vom Begriff umfasst sind auch Tiere.[187] Kaufverträge über Rechte oder Grundstücke werden nicht erf...mehr

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§ 27 Kaufrecht / b) Sachmängel

Rz. 63 Eine Sache ist nach § 434 Abs. 1 BGB frei von Sachmängeln, wenn sie drei kumulativen Voraussetzungen genügt, nämlich den subjektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 2 BGB), den objektiven Anforderungen (§ 434 Abs. 3 BGB) und den Montageanforderungen (§ 434 Abs. 4 BGB) entspricht. Durch die Warenkaufrichtlinie wurde ein neuer Sachmangelbegriff in das Kaufrecht eingeführt. Wäh...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Anwendungshinweis

Rz. 115 Das nachfolgende Muster ist unabhängig vom Vertragstyp verwendbar, nicht jedoch bei Bauverträgen und Bauträgerverträgen. Erbringt der Verwender thematisch Leistungen, die damit nicht verwechselbar sind, kann der Zusatz in der Klausel entfallen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.12: Anwendungshinweis für Lieferungen/Leistungen an Unternehmer (...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Insolvenzantrag einer GmbH

Rz. 16 Hinweis: Eine allgemeine Prozessvollmacht berechtigt nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. Ggf. ist eine ergänzende Bevollmächtigung einzuholen. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.1: Insolvenzantrag einer GmbH An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Frankfurt am Main Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Namens und mit Vollmacht der Fa...mehr

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§ 16 Franchiserecht / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Frau A hat ihre Idee des Vertriebs von Lebensmitteln aus Italien zunächst im Rahmen eines kleinen Ladenlokals in Bonn verwirklicht und in den letzten Jahren sukzessive insgesamt fünf Filialen in Köln, Leverkusen, Berlin, Hamburg und München eröffnet. Besonderen Wert hat sie dabei stets auf ein einheitliches Erscheinungsbild ihrer Ladenlokale gelegt und sich in diesem Z...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 50 Mandant M ist Geschäftsführer des Lieferantenbetriebes, der die Firma A-GmbH seit Jahren mit Ersatzteilen beliefert. Da die Lieferungen seit Monaten zunächst schleppend und nunmehr gar nicht bezahlt werden, möchte M wissen, welche Möglichkeiten er hat, um nicht länger durch den Geschäftsführer der A-GmbH vertröstet zu werden. Gerichtliche Hilfe wurde noch nicht in Ans...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Muster: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB)

Rz. 138 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.20: Verlängerung der Verjährung, Neubeginn (Einkauf-AGB) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der _________________________ (Lieferungen/Leistungen) – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt vier Jahre. Diese Frist gilt auch, soweit die Ansprüche mit einem Mangel nich...mehr

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§ 27 Kaufrecht / (2) Widerrufsfrist

Rz. 163 Nach § 355 Abs. 2 S. 1 BGB beträgt die Widerrufsfrist regelmäßig 14 Tage. Zur Fristwahrung genügt gem. § 355 Abs. 1 S. 5 BGB die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, wenn nichts anderes bestimmt ist (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB). Für Verbrauchsgüterkäufe im Rahmen des Fernabsatzes gelten die Sonderbestimmungen in § 356 Abs. 2 und 3 BGB. N...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Vermögensübersicht zum Insolvenzplan

Rz. 108 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.20: Vermögensübersicht zum Insolvenzplanmehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Abtretung einzelner Forderungen

Rz. 55 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.7: Abtretung einzelner Forderungen Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sich...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Muster: Mantelzessionsvertrag

Rz. 57 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 8.8: Mantelzessionsvertrag Zwischen _________________________ (Name, Firma und Anschrift) – nachstehend "Sicherungsgeber" genannt – und _________________________ (Name und Anschrift der Bank) – nachstehend "Bank" genannt – wird der vorliegende Abtretungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand der Abtretung Der Sicherungsgebe...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Das Herstellen und Verteilen von Amtsblättern für Gemeinden gegen das Recht darin Anzeigen zu drucken unterliegt beim Verlag der Umsatzsteuer

Leitsatz Sofern aufgrund gegenseitiger Verträge eine innere Verknüpfung besteht zwischen der Herstellung und Verteilung gemeindlicher Amtsblätter durch einen Verlag und dem Recht des Verlags, Werbeanzeigen in den Amtsblättern zu platzieren und die Erlöse hieraus zu vereinnahmen, besteht ein tauschähnlicher Umsatz. Ggf. unterliegt die Leistung des Verlags (Drucken und Zustellen) an die Gemeinden der Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die Leistung des Verlags sind die Kosten des Verlags für ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.6.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.9 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

In Teil F des Hauptvordrucks [1] sind die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte[2] aufzunehmen. Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft schließen 3 Unternehmer aus 3 verschiedenen Mitgliedstaaten[3] über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab, der Gegenstand gelangt von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat und die bewegte Lieferung (Beförderungs- ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.10 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil G des Hauptvordrucks [1] nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.7 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil D des Hauptvordrucks [1] vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Ein innergemeinschaftlicher Erwerb[2] liegt vor, wenn ein Unternehmer für sein Unternehmen von einem Unternehmer einen Gegenstand erwirbt und dies...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.6 Uneinbringliche Forderungen

In Zeile 78 sind uneinbringliche Forderungen anzugeben. Der leistende Unternehmer muss hier separat uneinbringliche Forderungen aufnehmen. Hat der Unternehmer einen Umsatz angemeldet und wird in einem späteren Besteuerungszeitraum die Forderung uneinbringlich, liegt eine Änderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 UStG vor. Diese Änderung i...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.14 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil K der Umsatzsteuererklärung [1] wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusamm...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.4 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Sonderregelung nur bei Einhaltung des Gesamtumsatzes möglich Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG kann nur angewendet werden, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 2 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht nur aus den Umsätzen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.3 Telekommunikationsdienstleistungen, auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen und innergemeinschaftliche Fernverkäufe

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung – unter Berücksichtigung einer unionseinheitlichen Umsatzschwelle von 10.000 EUR – nach § 3a Abs. 5 UStG und ist d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.1 Einhaltung von Grenzwerten – Sicherheitsdatenblätter

Rz. 40 Die Verwendung von Gefahrstoffen begründet zunächst einmal eine Gefährdung. Die Vermutung des Ausschlusses einer Gefährdung gilt, wenn – neben der stofflichen Beschreibung – arbeitsplatzbezogene Vorgaben [1] eingehalten werden. Diese finden sich in den Gefahrstoffverordnungen und gelten für alle Tätigkeiten, bei denen Berührung mit den Stoffen erfolgen könnte. Definitio...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 4.1 Versuchsbeginn (Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und unmittelbarem Ansetzen zum Versuch)

Rz. 35 Der Versuch der Steuerhehlerei ist gem. § 374 Abs. 3 AO strafbar. Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten zunächst die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch.[1] Die Tat versucht damit derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Im Einzelnen: Rz. 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nebenleistungs- und Sonderpflichten

Rz. 69 Im Gegensatz zu der AG (vgl. § 55 AktG) sieht das GmbHG keine Einschränkung der Neben- oder Sonderpflichten einzelner oder aller Gesellschafter vor, soweit sich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen Entgegenstehendes ergibt. Mithin ist hier für die an sich "kapitalistisch" gedachte Gesellschaftsform der GmbH Raum geschaffen, der durch personalistisch orientierte Abreden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / VI. Insolvenzfälle

Teil-Direktanspruch des Belasteten: Wäre – bei bestehender Rückzahlungsverpflichtung ("Nettopreisabrede") – eine Rückzahlung der zu Unrecht vereinnahmten und abgeführten Steuer vom Steuerzahler an den Belasteten (s. oben III.2.a.) nur zum Teil möglich (z.B. wenn nach der Zahlung des MwSt-Betrags vom Belasteten an den Steuerzahler über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Zur neuen E-Rechnung seit dem 1.1.2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist die Regelung zur verpflichtenden E-Rechnung in Kraft getreten. Unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen besteht seitdem bei steuerbaren Leistungen zwischen inländischen Unternehmern, die auch nicht nach § 4 Nr. 8 ff. UStG steuerfrei sind, die Verpflichtung, mit einer Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format abzurechnen (E-Rechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle

Rz. 25 Für das jeweilige Mobilfunknetz werden sog. Startpakete angeboten, bei denen der Kunde die Telefongebühren vor Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienstleistungen bezahlt. Startpakete werden auch von sog. Wiederverkäufern (Händlern), insbesondere Elektronikfachgeschäften, vertrieben. Zwischen diesem Händler und dem Kunden entstehen keine Leistungsbeziehungen. Der H...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Lieferungen an Bord

Rz. 26 § 3e Abs. 1 UStG setzt weiter voraus, dass ein Gegenstand an Bord der bezeichneten Beförderungsmittel geliefert wird. Nach welchen Voraussetzungen zu bestimmen ist, ob eine Lieferung an Bord vorliegt, ist bisher ungeklärt. Lieferung bedeutet Verschaffung der Verfügungsmacht.[1] Die Verfügungsmacht an einem Gegenstand kann nicht nur durch körperliche Übergabe zu Eigent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Lieferungen von Gegenständen

Rz. 17 Der Anwendungsbereich der Vorschrift knüpft an drei Voraussetzungen an: Es wird ein Gegenstand geliefert. Die Lieferung wird an Bord bestimmter Beförderungsmittel bewirkt. Die Lieferung erfolgt während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets. Unter diesen Voraussetzungen gilt der Abgangsort des jeweiligen Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet als Ort der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Lieferungen/Restaurationsumsätze während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Rz. 40 § 3e Abs. 1 UStG enthält insgesamt mehrere Voraussetzungen zum Anwendungsbereich der Ortsregelung. § 3e Abs. 2 UStG beschränkt sich jedoch darauf, von diesen Voraussetzungen nur den Begriff der Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes näher zu bestimmen. Als Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes definiert § 3e Abs. 2 S. 1 UStG die Beförderung oder den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 19 Die Einbeziehung des Gebiets von Nordirland wird insbesondere in der Praxis für die Anwendung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung [1] von Bedeutung sein. Unter den weiteren Bedingungen der Regelungen sind dann Lieferungen an Unternehmer, die mit einer gültigen USt-IdNr. mit dem Länderpräfix XI auftreten, als innergemeinschaftliche Lieferungen steue...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Lieferungen/Restaurationsumsätze während einer Beförderung

Rz. 45 Die Lieferungen/Restaurationsumsätze i. S. d. § 3e UStG müssen während einer Beförderung erfolgen. Dies ist der Zeitraum, innerhalb dessen sich das Beförderungsmittel von seinem Abgangsort bis zu seinem Ankunftsort fortbewegt. Nicht unter den Beförderungsbegriff fallen deshalb z. B. Leistungen, die an Bord eines Frachtschiffs erfolgen, während das Schiff im Hafen lieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen an Bord bestimmter Beförderungsmittel

Rz. 21 Die besondere Ortsbestimmung des § 3e Abs. 1 UStG gilt nur für Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel Schiff, Luftfahrzeug und Eisenbahn. Wegen der abschließenden Aufzählung dieser Beförderungsmittel schließt die Vorschrift Lieferungen an Bord anderer Beförderungsmittel aus. Sie kommt daher z. B. für Reisebusse, andere Kfz wie z. B. Taxis oder spezielle Ausflugsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 10 Die 6. EG-RL in der bis 31.12.1992 geltenden Fassung enthielt noch keine spezielle Ortsbestimmung für die Lieferungen an Bord von Beförderungsmitteln. Deshalb bestimmte sich bis zum 31.12.1992 der Ort der Lieferung in diesen Fällen grundsätzlich nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der 6. EG-RL. Danach galt für den Fall, dass der Gegenstand nicht versandt oder befördert wird,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Lieferungen/Restaurationsumsätze während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets (§ 3e Abs. 2)

4.1 Lieferungen/Restaurationsumsätze während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets Rz. 40 § 3e Abs. 1 UStG enthält insgesamt mehrere Voraussetzungen zum Anwendungsbereich der Ortsregelung. § 3e Abs. 2 UStG beschränkt sich jedoch darauf, von diesen Voraussetzungen nur den Begriff der Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebietes näher zu bestimmen. Als Beförde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets

Rz. 46 Eine Beförderung oder der Teil der Beförderung zwischen dem Abgangsort und dem Ankunftsort des Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet (§ 3e Abs. 2 S. 1 UStG) kann zwei unterschiedliche Arten von Beförderungen im Gemeinschaftsgebiet bedeuten. Es kann sich zum ersten um eine Beförderung handeln, die sich nur auf das Gemeinschaftsgebiet erstreckt (erster und letzter ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Abgangsort als Lieferungsort

Rz. 39 Sind sämtliche Voraussetzungen des § 3e Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 UStG im Übrigen erfüllt, bestimmt die Vorschrift als Ort der Lieferung bzw. der Restaurationsleistung den Abgangsort des Beförderungsmittels im Gemeinschaftsgebiet. Dieser Abgangsort ist einheitlich Lieferungsort für alle während der Fahrt oder des Flugs vom Abgangsort bis zum Ankunftsort - jeweils im Geme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Restaurationsleistungen

Rz. 30 Neben den Lieferungen an Bord der Beförderungsmittel erfasst die Ortsregelung nach § 3e Abs. 1 UStG auch eine dort ausgeführte sonstige Leistung, die in der Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle besteht. Diese Leistung bezeichnet § 3e Abs. 1 UStG in dem Klammerzusatz als Restaurationsleistung. Die Ortsregelung umfasst die entgeltliche Abgabe von Speisen und...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3e Ort der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn

1 Allgemeines 1.1 Entwicklung der Vorschrift Rz. 1 § 3e UStG war durch Art. 20 Nr. 4 des Gesetzes v. 21.12.1993[1] mWv 1.1.1994 neu in das UStG eingefügt worden und betraf zunächst nur die Lieferungen von Gegenständen an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn. Die Vorschrift beruhte auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der 6. EG-RL i. d. F. des Art. 1 Nr. 4 d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Abgangsort

Rz. 52 Abgangsort ist der erste Ort innerhalb des Gemeinschaftsgebiets, an dem Reisende in das Beförderungsmittel einsteigen können (§ 3e Abs. 2 S. 2 UStG). Es handelt sich also um den ersten Ort im Gemeinschaftsgebiet, in dem das Beförderungsmittel einen – ggf. auch planmäßigen – Halt hat, um Reisende aufzunehmen. Es kann sich um Schiffshäfen mit Anlegestellen für die Aufna...mehr