Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzgebung

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CSRD-Umsetzungsgesetz: Über... / 1 CSRD-Umsetzungsgesetz: Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

CSRD-Umsetzungsgesetz Erst am 22.3.2024 hat das BMJ den RefE eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD), Richtlinie (EU) 2022/2464, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterst...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 1.1.4 Schutz der Gesellschafter und Gläubiger bei Verschmelzung und formwechselnder Umwandlung

Rz. 806 Gesellschafter der übertragenden GmbH, die gegen die Verschmelzung Widerspruch einlegen, haben einen Anspruch auf Barabfindung, §§ 29 ff. UmwG. Ein entsprechendes Abfindungsangebot muss bereits im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf enthalten sein, § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Auch bei einem Formwechsel können die widersprechenden Gesellschafter eine Barabfindun...mehr

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Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter den Druck vonseiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialchart...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / C. Empfehlungen an die Gesetzgebung

I. Unterhaltsrecht Der Trennungsunterhalt sollte für ehevertragliche Vereinbarungen geöffnet werden, z.B. durch eine zeitliche Beschränkung des Verzichtsverbots (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1614 BGB) auf drei Jahre ab der Trennung. Die Vereinbarung bedarf der Form des § 1585c BGB und muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (AK 15). II. Versorgungsausgleic...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / I. Unterhaltsrecht

Der Trennungsunterhalt sollte für ehevertragliche Vereinbarungen geöffnet werden, z.B. durch eine zeitliche Beschränkung des Verzichtsverbots (§§ 1361 Abs. 4 S. 4, 1360a Abs. 3, 1614 BGB) auf drei Jahre ab der Trennung. Die Vereinbarung bedarf der Form des § 1585c BGB und muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (AK 15).mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / III. Kindschaftsrecht

1. Es soll eine Informations-/Mitteilungspflicht des Verwaltungsgerichts an das Familiengericht in jugendhilferechtlichen Verfahren mit kinderschutzrechtlichem Hintergrund eingeführt werden (insbesondere Rechtsbehelfe gegen Inobhutnahme) (AK 6). 2. Es soll geprüft werden, ob das bestehende Nebeneinander der Zuständigkeiten von Familien- und Verwaltungsgericht sowie die fehlen...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / VII. Leihmutterschaft

Sollte das strikte Verbot der Leihmutterschaft aufgehoben werden, sind familienrechtliche Änderungen erforderlich (AK 10). Autor: Andreas Frank Mitgeteilt von DirAG Andreas Frank, Cuxhaven FF 4/2024, S. 158 - 160mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / Einführung

Unter Beachtung seiner Satzungsziele, die einheitliche Rechtsanwendung, die Fortbildung des Rechts sowie die intensive Zusammenarbeit und Fortbildung der Familienrichter [1] und anderer am Familiengerichtsverfahren Beteiligter überregional zu fördern, ist der 24. Deutsche Familiengerichtstag auf der Basis der Diskussionen in seinen Arbeitskreisen zu Ergebnissen gekommen, die ...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / IV. Verfahrensrecht

1. Eine verpflichtende Videoverhandlung in allen Familiensachen lehnt der DFGT e.V. ab (AK 7). 2. § 158c Abs. 1 FamFG ist um einen S. 4 des Inhalts zu ergänzen, dass Verfahrensbeiständen bei beruflicher Ausübung Dolmetscher- und Reisekosten gesondert zu erstatten sind, wobei die Hinzuziehung eines Dolmetschers der gerichtlichen Zustimmung bedarf (AK 19).mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / VI. Berufsrecht der Richter

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, festzuschreiben, dass Familienrichter einen Anspruch auf Fortbildung haben. (AK 1). 2. Die in einigen Bundesländern bereits gesetzlich verankerte Fortbildungspflicht für Familienrichter sollte in allen Bundesländern eingeführt werden (AK 1).mehr

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FoVo 04/2024, Kreditscoring

Philipp Tilk Die Quantifizierung des Vertrauens Dissertation 2023, 109,90 EUR Verlag Duncker amp Humblot, Berlin ISBN 978-3-428-19084-3 Es gehört zur Tradition dieser kleinen Bücherschau, nicht nur auf die Standard- und Praxiswerke zu schauen, sondern auch bemerkenswerte wissenschaftliche Arbeiten in den Blick zu nehmen. Eine solche Arbeit stellt die Untersuchung von Transpare...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / V. Internationales Privat- und Verfahrensrecht

1. Angesichts der Zunahme außergerichtlicher Ehescheidungen außerhalb des Anwendungsbereichs der Brüssel IIb-Verordnung wird dem Gesetzgeber empfohlen, deren Anerkennungsfähigkeit neu zu regeln (AK 14). 2. Die vorgerichtliche Vorbereitung und Prüfung von Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe in Rückführungsverfahren nach dem HKÜ kann zu misslichen und vermeidbaren Verfahrensverz...mehr

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FF 04/2024, Deutscher Famil... / II. Versorgungsausgleich

1. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, die Einbeziehung von Anrechten, die im Verfahren zum Wertausgleich bei der Scheidung vergessen, übersehen oder verschwiegen worden sind, in den Wertausgleich nach der Scheidung zu ermöglichen (AK 2). 2. Der Gesetzgeber wird aufgerufen, den persönlichen Anwendungsbereich der §§ 2 Abs. 2 Nr. 3, 17 und 45 VersAusglG nicht auf "Anrechte im Sinn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellschafter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bsp für gewerblich geprägte bzw nicht geprägte PersGes

Rn. 177 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für nachfolgend gestaltete vermögensverwaltende PersGes gilt die Fiktion der gewerblichen Prägung, wenn sie nicht bereits ohnehin (teils) eigengewerblich tätig sind; weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht: Gesellschafter einer GbR, OHG und evtl KG sind ausschließlich KapGes (zB die A-GmbH und die B-GmbH sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74a Finanz... / 2.1 Regelung durch das Landesrecht

Rz. 2 Satz 1 begründet einen Regelungsauftrag und eine umfassende Öffnungsklausel für den Landesgesetzgeber in Bezug auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen. Die Vorschrift kann daher in seinem Anwendungsbereich nicht als Prüfungsmaßstab für die durch den Landesgesetzgeber geschaffene Regelung herangezogen werden, soweit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde (BVerw...mehr

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Wachstumschancengesetz: Ver... / 3 Ausblick

An der elektronischen Rechnungstellung führt kein Weg vorbei, zumal die Effizienzvorteile der automatischen Verarbeitung strukturierter Rechnungsdaten auf der Hand liegen. Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen in diesem Sinne bereits verpflichtend und auch im privaten Sektor erwarten immer mehr Unternehmen von ihren Geschäftspartnern, dass diese in der ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2023 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2023 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2023 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2023 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.6 Solaranlagen

Bei Solaranlagen ist stets das Staatsziel des Klimaschutzes gegen das des Denkmalschutzes abzuwägen. Freilich ist derzeit nicht zu prognostizieren, wie sich die Rechtsprechung vor dem Hintergrund des GEG 2024 und vor allem auch die Gesetzgebung entwickeln wird. Derzeit gilt jedenfalls noch, dass der Klima- bzw. Umweltschutz keinen Vorrang vor dem Denkmalschutz genießt. Der K...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 1 Orientierung

Das Transparenzregister wurde, nachdem die entsprechende Vorgabe der EU dies verlangte, komplett neu eingerichtet. In der deutschen Gesetzgebung sind die Regelungen zu dem neuen Register seit dem 26.6.2017 in das Geldwäschegesetz (GwG) eingewoben. Sie sind im Abschnitt 4 (§§ 18 bis 26 GwG) platziert. Die Bußgeldvorschriften für Verstöße gegen die Meldepflichten finden sich i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Denkmalschutz (GEG) / 2.1.4 Heizungsanlagen

Gesetzgebung ist nicht ausreichend Das Verhältnis zwischen GEG und Denkmalschutz dürfte unter den geänderten Parametern der Beheizung noch nicht ausreichend geklärt sein. Hier bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber konkreter wird, damit es nicht vom Zufall einer regionalen Rechtsprechung abhängt, was im Einzelnen erlaubt oder verboten ist. Zunächst ist auch bei Baudenkmälern ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 5 Länderöffnungsklausel

Mit der am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG-Reform sind durch den neu eingefügten § 9a GEG die Länderkompetenzen erweitert worden. Hiernach können die Länder durch Landesrecht weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien in räumlichem Zusammenhang mit Gebäuden und weitergehende Anforderungen oder Beschränku...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 2 Genese des Ausschlusses

Rz. 2 Der im Dezember 2004 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien[1] sah im Gegensatz zur jetzigen Gesetzesfassung noch keinen Ausschluss von Kündigungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes vor. Anders lautete bereits das am 17.6.2005 vom Bundestag verabschiedete, letztlich aber aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Umsetzung der Anforde... / 1.4.1 Herausforderungen hinsichtlich der Iniitierung

Zu Beginn stellte dies allerdings für die Adolf Würth GmbH & Co. KG eine große Herausforderung dar, da das LkSG zunächst auf eine Bemühungspflicht abzielt und ganz konkrete Vorgaben hinsichtlich der Abhilfemaßnahmen seitens der Gesetzgebung fehlen. Es galt daher festzulegen, welche Maßnahmen für welche Lieferanten unter welchen Umständen einzuleiten sind, welches Entwicklung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen / 2 Benachteiligungsverbot/Schadensersatz und Entschädigung

Nach dem Grundgesetz [1] darf "niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Dieses Grundrecht müssen unmittelbar Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beachten. Überdies wirkt es als objektive Wertentscheidung auch auf private Rechtsbeziehungen, wie das Arbeitsrecht, ein, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte müssen es z. B. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht beim Schutz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.3.2 Behandlungssicherungspflege und Grundpflege nach dem SGB XI

Rz. 16 Die Grenzziehung zwischen Sicherungspflege bzw. Behandlungspflege nach Abs. 2 als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und Grundpflege als Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI kann im Einzelfall schwierig sein. Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 erhalten Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspfleg...mehr

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Vermögensübertragung: Rechn... / 5 IFRS

Rz. 45 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. IFRS 3 kommt zur Anwendung, sofern es sich um Unternehmenszusammenschlüsse i. S. e. Transaktion oder eines andere...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 83 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst, der IAS 22 ersetzt hat. Dies gilt jedoch nicht für den Formwechsel.mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 5 IFRS

Rz. 149 Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. Für den Fall der Spaltung greift IFRS 3 nur, sofern betriebliche Teilbereiche übertragen werden, die einen Gesch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 114 Adamus, Bagatellprüfung beim Grundrentenzuschlag, Anmerkung zu: OLG Nürnberg, Beschluss vom 3.8.2022 – 7 UF 534/22, jurisPR-FamR 13/2023 Anm. 3. Armbruster/Fuchsloch, Die Grundrente – Meilenstein oder Stolperstein? – Ziele und Instrumente einer echten geschlechtergerechten Alterssicherung, DRV 2020, 226. Bachmann/Borth, Die Zulässigkeit von Abänderungsverfahren zum Ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mit dem RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) neu gefasst und um einen Demographiefaktor erweitert worden. Die zunächst zum 1.1.1999 vorgesehene Neuregelung sollte erst ab 1.1.2001 gelten (Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmer...mehr

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FF 03/2024, Verantwortungsg... / III. Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft

Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein. https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Eckpunkte/Eckpunkte_Verantwortungsgemeinschaft.html?nn=110490. https:/...mehr

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AGS 03/2024, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO, VDuG

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. 42. neu bearb. Aufl., 2024. C.H. Beck, München. XXXVII, 2.911 S., 219,00 EUR. Die Neuauflage des Köhler/Bornkamm/Feddersen als dem führenden Kommentar zum UWG ist vor allem geprägt durch die Umsetzung der Verbandsklagen-Richtlinie durch das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG v...mehr

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ZErb 03/2024, Rezensionen

NotarFormulare Nichteheliche Lebensgemeinschaft Muster – Verträge – Erläuterungen Maximilian Freiherr von Proff zu Irnich 3. Auflage 2024 240 Seiten mit Musterdownload, 79 EUR Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-288-7 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist gesellschaftlich anerkannt, aber im Bereich des Zivilrechts nicht bzw. nur dürftig gesetzlich geregelt. Das Werk mit übe...mehr

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FF 03/2024, Sachverhaltserm... / b) Feststellungs- und Beweislast

Die Beweislast kann nach der sog. Beweisführungslast (formelle Beweislast) und der sog. Feststellungslast (materielle Beweislast) differenziert werden. Die Beweisführungslast betrifft die Frage, wer in einem gerichtlichen Verfahren Beweisanträge stellen kann und muss, um nicht wegen Beweisfälligkeit zu unterliegen. Die Feststellungslast betrifft die Frage, wer die Folgen der...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1 Allgemeines

Die Diskussion und Gesetzgebung zur Mitarbeiterüberwachung ist stark durch Fälle erheblichen Datenmissbrauchs in großen deutschen Unternehmen geprägt. Allerdings ist nicht jeder in der Öffentlichkeit diskutierte Fall tatsächlich ein (unstreitiger) Fall von Datenmissbrauch.[1] Bekannt geworden sind jedoch auch unstreitige Fälle, in denen personenbezogene Daten etwa zu Krankhe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Die mit der Einführung des Betreuungsgeldes verbundene Übergangsvorschrift (§ 27 Abs. 3 in der vom 1.8.2013 bis 31.12.2019 geltenden Fassung)

Rz. 33 § 27 Abs. 3 BEEG enthielt eine Übergangsvorschrift, die infolge der Einführung des Betreuungsgeldes statuiert wurde. Sie beruhte auf Art. 1 Nr. 17 Buchst. b) des Gesetzes zur Einführung des Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013[1] und trat am 1.8.2013 in Kraft. § 27 Abs. 3 BEEG enthielt erneut Stichtagsregelungen, die der eindeutigen Abgrenzung des Anwe...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 3: Gewässerschutz / 2 Rechtliche Regelungen

Wasserrecht ist ausgeprägtes Querschnittsrecht: Es gibt Regelungen von der Völkerrechts- über die EU-, Bundes- und Landesebene bis hinunter zu den Satzungen der einzelnen Gemeinden. Der Wasserhaushalt fällt unter Art. 74 GG der konkurrierenden Gesetzgebung, d. h., Bundesrecht hat Vorrang, die Länder können jedoch von Bundesgesetzen abweichende Regelungen erlassen (Art. 72 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Umweltrecht 2: Raumordnung,... / 1 Aufgaben

Die grundlegenden Umweltschutzbelange werden bereits in den verschiedenen Planungsebenen der Raum- und Bauleitplanung festgelegt, womit auch das Vorsorgeprinzip befolgt wird. Die Raumplanung bestimmt dabei, verkürzt gesagt, wo was wie gebaut oder betrieben werden darf oder wo die Natur Vorrang hat. Seit der Föderalismusreform ist die Raumordnung Bestandteil der konkurrierende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
I GmbH & Co. KG als Gesells... / 2 Entwicklung der GmbH & Co. KG

Rz. 5 Die Fähigkeit einer GmbH bzw. einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Komplementärin einer GmbH & Co. KG zu sein, wird heute nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt. Rechtsprechung und Gesetzgebung haben aus ihr eine Institution gemacht, die fester Bestandteil des deutschen Gesellschaftsrechts ist. Die GmbH & Co. KG wurde erstmals von der Rechtsprechung durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 17 ... / 3.4.4 Übergangsregelung für Altverträge aufgrund des Gesetzes v. 18.12.2013

Rz. 44 § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG gilt zunächst nur für neu abgeschlossene Ergebnisabführungsverträge (Rz. 34). Für Verträge, die vor dem 27.2.2013 abgeschlossen worden sind, die sog. Altverträge, enthält § 34 Abs. 10b S. 2–4 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 18.12.2013[1] eine Übergangsregelung; diese ist aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 2 KStG auch nach der Abs. 10b nicht m...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 1.1 Gegenstand und Zweck

Rz. 1 Während § 85 AO die Aufgaben der Finanzbehörden beschreibt, regelt § 88 AO die Art und Weise der Aufgabenerfüllung.[1] § 88 AO bildet die steuerrechtliche Parallelvorschrift zu § 24 VwVfG. Der Untersuchungsgrundsatz ist Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips[2], insbesondere der Grundsätze des fairen Verfahrens und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.[3] Nach § 85 AO ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 2.5 Weiterverarbeitung für die Gesetzesfolgenabschätzung (Abs. 1 S. 1 Nr. 5)

Rz. 35 Unter vergleichbar engen Voraussetzung wie bei der Entwicklung von IT-Verfahren (vgl. Rz. 28ff.) ist nach § 29c Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO die Weiterverarbeitung für Zwecke der Abschätzung der Folgen einer geplanten Gesetzesänderung zulässig. Im Rahmen der politischen Begleitung eines Gesetzgebungsvorhabens ist zum einen die Beeinflussung des Steueraufkommens im Ganzen, zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik

Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen einer der deutschen Besteuerung des Organträgers entsprechende...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Beiträge, vom Arbeitgeber ü... / 3 Vom Arbeitgeber-Unternehmen übernommene Kammerbeiträge sind als Arbeitslohn zu beurteilen

Mit Urteil vom 17.1.2008[1] hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich auch dann als Arbeitsentgelt einzustufen ist, wenn es für die Mitgliedschaft des Arbeitnehmers ein gewisses betriebliches Eigeninteresse gibt. Die obersten Finanzrichter bestätigten damit die bisherige Finanzrechtsprechung[2] und ihre ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei handelt es sich stets um Pflichtverletzungen des Betroffenen, die darin bestehen, dass die Bemühungen darum, die eigene Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhaltes für sich und die mit dem...mehr