In der Krise hingegebene Darlehen
Sachverhalt:
A war alleiniger Gesellschafter einer in der Baubranche tätigen GmbH. Er gewährte der GmbH zur Überbrückung finanzieller Probleme erstmals in 2004 ein Darlehen, welches angesichts knapper finanzieller Mittel immer wieder aufgestockt werden musste. Durch eine Rangrücktrittserklärung wurde eine Überschuldung vermieden. Dennoch musste schließlich in 2009 ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Das Finanzamt lehnte eine Einbeziehung der Darlehen bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts nach § 17 Abs. 4 Satz 1 EStG ab.
Entscheidung:
Das sieht das FG teilweise anders. Auch wenn das Insolvenzverfahren und damit die Liquidation noch nicht abgeschlossen war, ist bereits in 2009 ein Auflösungsverlust realisiert, da mit keiner wesentlichen Änderung des Verlustes mehr zu rechnen ist. Zudem sind neben dem Stammkapital auch die Nennwerte der von A an die GmbH zuletzt gewährten Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen.
Dies hat das FG aber nur eingeschränkt auf die ab Oktober 2008 gewährten Darlehensbeträge bejaht; nur diese sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Für die zuvor gewährten Darlehen stand der A der GmbH nicht wie ein Gesellschafter, sondern wie ein Fremdgläubiger gegenüber. Bei dieser Differenzierung greift das FG auf die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts zurück und sieht den Beginn der “Krise“ der GmbH im Oktober 2008. Davor lagen weder Zahlungsstockungen noch eine Überschuldung vor, die Fortführung des Unternehmens war bis dahin überwiegend wahrscheinlich und die GmbH auch kreditwürdig.
Praxishinweis:
Zwar ist § 32a Abs. 1 (a. F.) GmbHG ab 1.11.2008 außer Kraft getreten, das FG stellt aber weiterhin für die Definition der "Krise der Gesellschaft" auf die darin enthaltenen Maßstäbe ab und wertet nur das danach vorliegende sog. “funktionale” Eigenkapital als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Anteile.
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
1.012
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
869
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
624
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
610
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
600
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
554
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
534
-
5. Gewinnermittlung
497
-
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
485
-
Anschrift in Rechnungen
474
-
Alle am 19.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.09.2024
-
Gericht der Europäischen Union ab Oktober 2024 für Vorabentscheidungen zuständig
19.09.2024
-
Keine Wiedereinsetzung bei unterlassener Bearbeitung eines Klageauftrags
19.09.2024
-
Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II
18.09.2024
-
Positives Eigenkapital nach Umwandlung einer GmbH
17.09.2024
-
Keine Steuerermäßigung für freiwillige Vorauszahlungen auf Handwerkerleistungen
16.09.2024
-
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung
16.09.2024
-
Zinssatz für Schuldzinsenhinzurechnung bei Überentnahmen
13.09.2024
-
Grenzgängerregelung im DBA-Schweiz bei nicht ganzjähriger Beschäftigung
12.09.2024
-
Alle am 12.9.2024 veröffentlichten Entscheidungen
12.09.2024