Europarechtskonformität: Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO

Das FG des Saarlandes hat sich mit der Frage befasst, ob Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO auf Umsatzsteuer mit dem Unionsrecht vereinbar sind.

So musste das Gericht insbesondere entscheiden, ob das Neutralitätsprinzip anwendbar und verletzt ist bzw. ob die Regelungen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen.

Weitere Rechtsprechung

Bereits Mitte 2023 musste hierzu auch das FG Düsseldorf entscheiden (Beschluss v. 12.5.2023 ,1 V 115/23 A (U) und Urteil vom 23.6.2023, 1 K 1869/22 U, vgl. Kommentierung). Beim BFH sind derzeit sowohl ein Beschwerdeverfahren (V B 34/23 (AdV)) als auch ein Revisionsverfahren (V R 14/23) anhängig.

Kein Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze

Wie hat nun das Saarländische FG entschieden? Das Gericht verneint zwar ebenfalls einen Verstoß gegen europarechtliche Grundsätze und Prinzipien, weicht dabei aber von wesentlichen Aussagen des BFH und des FG Düsseldorf ab. Die Revision wurde zugelassen, aber offenbar nicht eingelegt.

FG des Saarlandes, Gerichtsbescheid v. 13.11.2023, 1 K 1313/21