Am 27.06.2012 hat der BFH fünf Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag erhalten Sie auf Ihrem Steuerportal in der Rubrik Rechtsprechung am Nachmittag einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am jeweils folgenden Montagnachmittag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen.
Das Entscheidungsdatum und Aktenzeichen in der rechten Spalte sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Außergewöhnliche Belastung - formalisierter Nachweis von Krankheitskosten | Der (rückwirkend) eingeführte formalisierte Nachweis für bestimmte Krankheitskosten (z.B. für Kuren durch ein amtsärztliches Attest) ist verfassungsgemäß - zulässige Korrektur der Rechtsprechungsänderung durch den Gesetzgeber. | |
Kein Anspruch auf Erteilung einer positiven verbindlichen Auskunft durch das Finanzamt | Eine verbindliche Auskunft muss in sich schlüssig und darf nicht evident fehlerhaft sein. Darüber hinaus kann mit der Klage die inhaltlich Richtigkeit nicht überprüft und damit kein bestimmter (rechtmäßiger) Inhalt verlangt werden. | |
Werbungskosten durch Aufwendungen für einen arbeitsgerichtlichen Vergleich | Bei Aufwendungen für zivil- und arbeitsgerichtliche Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis wird - auch bei einem Vergleich - eine zu Werbungskosten führende berufliche Veranlassung vermutet. | |
Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch einen Vermittler - EuGH-Vorlage | Kommt es zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette, wenn ein Vermittler (Reisebüro) dem Empfänger (Reisekunde) des vermittelten Umsatzes einen Teil des Entgelts für die Vermittlungsleistung vergütet? | |
Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Träger, der vom Berechtigten Unterhalt fordert. | Begehrt ein Sozialleistungsträger die Auszahlung von zugunsten des Berechtigten festgesetztem Kindergeld und legt er die Anspruchsgrundlage nicht eindeutig dar, ist durch Auslegung zu ermitteln, ob Abzweigung oder Erstattung begehrt wird. |