Am 24.09.2014 hat der BFH sieben Entscheidungen zur Veröffentlichung freigegeben.
Kompakt und aktuell: Jeden Donnerstag finden Sie auf Ihrem Steuerportal einen Überblick der am Vortag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Der gesetzliche Zinssatz von 6 % pro Jahr ist nicht verfassungswidrig | Der BFH sieht von einer Vorlage an das BVerfG wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen für Zeiträume bis März 2011 ab. | |
Organisationsverschulden schließt Wiedereinsetzung aus | Wird bei einer Fristversäumnis ein (entschuldbares) Büroversehen geltend gemacht, ist zudem darzulegen, dass ein Organisationsverschulden auszuschließen ist, Dazu gehört auch der Vortrag, auf welche Weise die Fristen überwacht werden. | |
Kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenvermietung oder -verpachtung | Die Belastungen aus der Hinzurechnung der Mieten/Pachten für weitervermietete/-verpachtete Immobilien sind Folge der Objektsteuer und rechtfertigen keinen Gewerbesteuererlass. | |
Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Miet- und Pachtzinsen sind verfassungsgemäß | Auch die Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzuzurechnen. | |
Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht | Die Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts wird dadurch vermieden, dass bei der Besteuerung des Nießbrauchsverzichts der beim Erwerb unberücksichtigt gebliebene Wert abgezogen wird. | |
KFZ-Steuerbefreiung von Sonderfahrzeugen der Land- oder Forstwirtschaft | Fahrzeuge, die auch in Gewerbebetrieben, z.B. der gewerblichen Viehwirtschaft, eingesetzt werden können, sind keine von der KraftSt befreite Sonderfahrzeuge. | |
Keine Hinzurechnung eines negativen Aktiengewinns | § 8b KStG 2002 enthält keine Rechtsgrundlage für die Hinzurechnung eines negativen Aktiengewinns aus der Rückgabe von Anteilschienen an einem Wertpapier-Sondervermögen zum Steuerbilanzgewinn. |