Zoll und Gerüstbauer-Handwerk bekämpfen Schwarzarbeit
Das haben das Bundesfinanzministerium, der Bundesverband Gerüstbau e.V., die Bundesinnung des Gerüstbauer-Handwerks und die Gewerkschaft IG BAU vereinbart. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Michael Meister, hat heute in Berlin gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaft eine Bündniserklärung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung unterzeichnet. Ähnliche Bündnisse gibt es bereits mit sieben weiteren Branchen.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden auch im Gerüstbauer-Handwerk ehrlichen Betrieben und den Steuer- und Sozialkassen. Der Bundesverband, die Bundesinnung und die IG BAU machen mit der Vereinbarung deutlich, dass sie dies in ihrer Branche nicht akzeptieren.
Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Michael Meister: "Wir dürfen den Missbrauch unserer Solidargemeinschaft nicht hinnehmen! Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden jedem Bürger ganz konkret. Denn jene, die sich auf dem Arbeitsmarkt nicht an Recht und Gesetz halten, sind mitverantwortlich für die Höhe der Steuer- und Abgabenlast, die der ehrliche Steuerzahler zu schultern hat. Ich bin überzeugt: Mit dem Bündnis werden wir auch in dieser Branche Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch entschiedener bekämpfen!"
Die drei Bündnispartner werden bei der Aufklärung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Öffentlichkeit über die schädlichen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten. Der Informationsfluss zwischen Zoll und den Bündnispartnern wird sowohl auf Bundes- als auch auf regionaler Ebene intensiviert, um die Kontrollen des Zolls in der Branche zu unterstützen. Ziel ist auch die Prävention entsprechender Verstöße und die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn.
Das Bündnis mit dem Gerüstbauer-Handwerk ist ein weiterer Baustein des Bundesministeriums der Finanzen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Ähnliche Vereinbarungen bestehen bereits mit der Bauwirtschaft, dem Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, der Fleischwirtschaft, dem Gebäudereinigungsgewerbe, dem Maler- und Lackiererhandwerk, der Branche Textilreinigung/Textilservice und dem Elektrohandwerk. Die Bündnisse zeigen den breiten gesellschaftlichen Konsens in Deutschland zu diesem Thema.
BMF v. 16.12.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.756
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3456
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
3.04737
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.864
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.413
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.845
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.345
-
Richtsatzsammlung 2023 veröffentlicht
18.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
18.09.2024
-
Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
17.09.2024
-
Anträge auf Vergabe der USt-IdNr. frühzeitig stellen
16.09.2024
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
-
Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
-
Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
-
Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
-
Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024