Haufe Online Redaktion
Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 steht dem Merkzeichen „H“ die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich.
Nachweis des Merkmals "Hilflosigkeit"
Der Nachweis des Merkmals der "Hilflosigkeit" wird gem. § 33b EStG i. V. m. § 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV geführt.
BMF, Schreiben v. 19.8.2016, IV C 8 - S 2286/07/10004 :005
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