Haufe Online Redaktion
Das BMF äußert sich zu Abgrenzungsfragen der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus.
Das Schreiben erläutert die ertragsteuerrechtliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens v. 18.11.1996, BStBl I S. 1434.
BMF, Schreiben v. 19.10.2017, IV C 7 - S 2233/17/10002, veröffentlicht am 26.10.2017.
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