Haufe Online Redaktion
Das Abkommen mit der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wurde am 28.3.2014 unterzeichnet.
Das Doppelbesteuerungsabkommen ist allerdings noch nicht in Kraft getreten, die Ratifikation steht noch aus.
BMF v. 28.3.2014 (Link leider nicht mehr verfügbar)
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