Haufe Online Redaktion
Die Finanzverwaltung nimmt mit sofortiger Wirkung zahlreiche Änderungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vor.
AEAO wurde geändert
In dem 20 Seiten-starken BMF-Schreiben gibt die Finanzverwaltung zahlreiche Änderungen am AEAO bekannt, die vor allem die Bestimmungen zu §§ 30, 31a, 80, 80a, 89, 90, 122, 138, 149, 154, 162, 165, 169, 170, 201, 204, 233a, 234, 235, 251, 351, 357, 364 AO betreffen.
BMF, Schreiben v. 20.1.2021, IV A 3 - S 0062/20/10004 :001
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Abgabenordnung
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