Elektronische Gesundheitskarte: Zoff um die Online-Version

Ärzte und Kassen können sich beim Online-Abgleich der Versichertenstammdaten bei der eGK nicht einigen. Das Bundesministerium für Gesundheit hält sich aus der Diskussion - noch - zurück. Droht dem Projekt "elektronische Gesundheitskarte" das Aus?

Just in dem Moment, in dem die elektronische Gesundheitskarte (eGK) den entscheidenden Schritt machen will, um einen wirklichen Zusatznutzen gegenüber der früher üblichen Krankenversichertenkarte zu bieten, gibt es Gegenwind: "Wir fordern, das eGK- Projekt endgültig auf Eis zu legen". Diese deutliche Forderung kommt vom Aktionsbündnis "Stoppt die e-Card". Und dem gehören immerhin an: die Freie Ärzteschaft e. V, der NAV Virchowbund sowie die Deutsche AIDS-Hilfe und rund 50 weitere Organisationen.

Die eGK muss online-fähig sein

Um den Zusatznutzen der Online-Fähigkeit der eGK zu erreichen, müssen alle Arzt- und Zahnarztpraxen an die eGK-Infrastruktur angeschlossen werden. Doch dieser Plan ist bundesweit von den Ärzten in allen Beschlüssen ihrer Gremien konsequent abgelehnt worden. Erinnert sei nur an die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Mai 2013 und den Deutschen Ärztetag.

Kassen rufen nach Sanktionen

Die Krankenkassen haben bereits erhebliche Investitionen getätigt und deshalb nun Hilfe beim Gesetzgeber gesucht. Die Leistungserbringer sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten fristgerecht umzusetzen. Geschieht dies nicht, sollen nach den Vorstellungen der Kassen finanzielle Sanktionen folgen. Dieser massive Schritt der Krankenkassen verwundert nicht. Denn der Gesetzgeber hatte doch genau diese Drohungen an die Kassen gerichtet, als es mit der Versorgung der Gesundheitskarte in den vergangenen 2 Jahren nicht schnell genug voran ging.

Abfuhr vom Ministerium

Doch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) gab es nun für den Kassenwunsch  eine Abfuhr. Generell sieht das BMG die Selbstverwaltung in der Pflicht. Diese sei für die Umsetzung der Gesundheitskarte und der notwendigen zugehörigen Technik verantwortlich. Gleichzeitig ließ das BMG auch verlauten, dass der Gesetzgeber jedoch durchaus entsprechende Konsequenzen ziehen würde, falls es notwendig werde. Da die Betreibergesellschaft der eGK (gematik) bereits die Ausschreibung für den Testlauf des Online-Datenabgleichs gestartet hat, geht das BMG davon aus, dass ab 2014 das Verfahren auch eingeführt werden kann.

Die Akteure im Gesundheitswesen bremsen den Fortschritt

Nicht nur angesichts der bereits getätigten Investitionen sollten sich alle Akteure im Gesundheitswesen eines klarmachen: Ein krampfhaftes und reflexartiges Festhalten an Partikularinteressen wird inzwischen in der Öffentlichkeit durchschaut und sehr kritisch wahrgenommen. Nicht nur die endlosen Streitereien um die Gesundheitskarte ist man leid - langsam droht Deutschland auch im internationalen Vergleich die Vorreiterrolle im Gesundheitswesen zu verlieren.

Technischer Fortschritt durch die eGK: kleines Risiko - großer Nutzen?

Natürlich gibt es Risiken durch die Technik. Doch auch die alte Krankenversichertenkarte konnte – und wurde – per Diebstahl missbraucht. Häufig wird auch der Datenschutz bei der eGK angezweifelt. Aber in wie vielen Praxen liegen auf dem Tresen die Patientenakten für Vorbeigehende einsehbar herum? Mit krimineller Energie lassen sich alle Schutzmechanismen letztendlich irgendwann aufbrechen. Doch sind diese Risiken es wert, auf Transparenz und zusätzliche Sicherheit in der Patientenbehandlung durch die neuen Funktionen der Gesundheitskarte für alle Patienten zu verzichten?

Die gematik will zumindest bis Ende des Jahres das Ausschreibeverfahren beendet haben. Spätestens 10 Monate nach der Zuschlagserteilung sollen dann die Tests der eGK im Echtbetrieb starten.