Schneeschippen bis auf`s Blut

Mit seinem Nachbarn verbindet ihn eine langjährige Feindschaft, den ehemaligen Rennrodler und dreifachen Olympiasieger Georg Hackl. Am 9. Januar diesen Jahres floss sogar Blut.

Eine Menge Schnee war gefallen im Berchtesgardener Land. Rodel-Ass Georg Hackl räumte vor und auf seinem Grundstück Schnee mit der Schneefräse und wollte nach eigenen Angaben hierbei auch den ungeliebten Nachbarn ein wenig provozieren. Er dirigierte deshalb die Fräse so, dass ein nicht geringer Teil des weggeräumten Schnees auf dem Grundstück des Nachbarn zu liegen kam. Wütend forderte der Nachbar ihn auf, dies zu unterlassen. Als das nichts nutzte, nahm dieser den Gartenschlauch und spritzte den Übeltäter nass, was dessen Aktivitäten aber keinen Abbruch tat. Danach weichen die Darstellungen voneinander ab. Fest steht, dass der Nachbar plötzlich einen 50cm langen Eisennagel in der Hand hatte und mit diesem drei Mal auf Hackl einschlug. Hierbei entstand bei Hackl eine klaffende Wunde hinter dem linken Ohr, die im Krankenhaus genäht werden musste. 

Wechselseitige Anzeigen

Die Kontrahenten erstatteten wechselseitig Strafanzeige. Auch der Nachbar behauptet, von Hackl verletzt worden zu sein. Am 5.12.2012 verhandelte das AG Laufen die Strafsache gegen den Nachbarn und sah diesen als der gefährlichen Körperverletzung überführt an. Dem bisher unbescholtenen, pensionierten Postbeamten nutzte es nichts, dass nach seiner Schilderung Hackl seine auf der Terrasse befindliche Ehefrau so mit Schnee zugeschüttet hatte, dass diese wie ein Schneemann ausgesehen habe. Auch dass Hackl unstreitig seinerseits einen Plastikstock in der Hand gehabt hatte, vermochte das AG nicht milde zu stimmen.

Die Mutter Hackl`s gab den Ausschlag

Die Zeugenaussage der 66 Jahre alten Mutter Hackl`s war entscheidend dafür, dass das AG den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung seitens des Nachbarn als erwiesen sah. Diese hatte nach ihren Angaben das Geschehen vom Balkon aus beobachtet und die Schilderung ihres Sohnes im Wesentlichen bestätigt.

8 Monate Freiheitsstrafe

Mit einer Verurteilung des Nachbarn zu einer 8-monatigen Freiheitsstrafe blieb das Gericht nahe an dem Antrag der StA, die 9 Monate gefordert hatte. Da der Verurteilte zuvor strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, setzte das AG die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus. Vorläufig bedeutet das Urteil aber nur einen Etappensieg für Hackl. Der Verteidiger des Nachbarn kündigte nämlich Berufung gegen das Urteil an.

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