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Unterhalt

Unterhalt

Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt wird meist bei Scheidungen relevant. Verwandtenunterhalt wird oft von Kindern, Großeltern etc. durch an Angehörige leistende Sozialträger eingefordert.

Zum Unterhalt gehört der Ehegattenunterhalt während des Bestehens der Ehe und nach ihrer Scheidung, Lebenspartnerschaftsunterhalt während des Bestehens und nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Kinderbetreuungsunterhalt nicht verheirateter Eltern und Verwandtenunterhalt. Unterhaltsverzicht für die Zukunft ist außer beim nachehelichen und nachpartnerschaftlichen Unterhalt nichtig. Unterhalt kann selten rückwirkend verlangt werden, wenn er nicht tituliert wird und selbst titulierter Unterhalt verwirkt laut BGH nach einem Jahr.





















Unterhaltsrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle 2023

Zum 1.1.2023 wurde die Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die Änderungen gegenüber 2022 betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder, den Bedarf eines studierenden Kindes und der dem Unterhaltspflichtigen zu belassende Eigenbedarf. Die Tabellenstruktur bleibt gegenüber 2022 unverändert. Es verbleibt bei den bisherigen 15 Einkommensgruppen und dem der Tabelle zugrundeliegenden Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten.

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BFH Kommentierung

Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige

Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt zu tragen.



BFH Kommentierung

Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural-, Bar- und Betreuungsunterhalt) dem Willen des allein sorgeberechtigten Elternteils oder der gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile entspricht.


BFH Kommentierung

Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein daraus, dass der Sozialleistungsträger den Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.















BFH Kommentierung

Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags wegen Zusammenlebens mit einem Lebensgefährten

Bei einem in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebenden Paar, das weder verheiratet noch verpartnert ist und bei dem jeder über eigene auskömmliche Mittel zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verfügt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sich die Lebensgefährten einander keine Leistungen zum Lebensunterhalt gewähren, sondern jeder für den eigenen Lebensunterhalt aufkommt.