Rz. 74

Wenn bereits ein konkreter Schaden an dem Grundstück/Gebäude des Klägers eingetreten ist, kann dieser, wenn bereits entsprechend durch Sachverständigengutachten festgestellt und evtl. auch bereits bezifferbar, gleich mit geltend gemacht werden:

Es bietet sich dann an, sogleich zwei weitere Anträge zu stellen:

 
Hinweis

“Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR _________________________ (durch ein Privatgutachten nachgewiesener Schaden infolge der Vertiefung) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit _________________________ (ggf. bereits hier vorliegende Mahnung/Verzugslage berücksichtigen) zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiter auftretenden Schäden an dem Grundstück/Gebäude des Klägers, Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, zu ersetzen, die dadurch auftreten, dass der Beklagte eine unzulässige Vertiefung am _________________________ auf seinem Grundstück Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, durch die Ausführung von _________________________-Arbeiten vorgenommen hat/vornehmen hat lassen.“

 

Rz. 75

Der Feststellungsantrag sollte sogleich mit aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass auch etwaig später noch auftretende Schäden mitberücksichtigt werden und insoweit keine Verjährungsproblematik auftreten kann.

 

Rz. 76

Zur Substantiierung des geltend gemachten Schadens kann entweder ein eigens eingeholtes Gutachten eines Parteigutachters, idealerweise eines vereidigten Sachverständigen für Bauschäden, als Grundlage verwendet werden, oder aber der Kläger stützt sich auf Kostenvoranschläge eines Bauunternehmens, der die Baulichkeiten besichtigt und darauf aufbauend ein Angebot abgegeben hat.

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