An das Amts-/Landgericht _________________________
Klage
des _________________________
– Kläger –
gegen
_________________________
– Beklagter –
wegen Schadensersatz
zeigen wir unter Vollmachtsvorlage die anwaltliche Vertretung des Klägers an. Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir folgende Anträge stellen:
1. |
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR _________________________ (durch ein Privatgutachten nachgewiesener Schaden infolge der nachbarlichen Arbeiten) nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins seit _________________________ (evtl. bereits vorliegende Mahnung/Verzugslage berücksichtigen) zu zahlen. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiter auftretenden Schäden an dem Grundstück/Gebäude des Klägers, Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, zu ersetzen, die dadurch auftreten, dass der Beklagte am _________________________ auf seinem Grundstück Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch _________________________ des Amtsgerichts _________________________ für _________________________, durch die Ausführung von _________________________-Arbeiten vorgenommen hat/vornehmen hat lassen.“ (Der Feststellungsantrag sollte sogleich mit aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass auch etwaige später noch auftretende Schäden mitberücksichtigt sind und insoweit keine Verjährungsproblematik auftreten kann. Zur Substantiierung des geltend gemachten Schadens kann entweder ein eigens eingeholtes Gutachten eines Parteigutachters, idealerweise eines vereidigten Sachverständigen für Bauschäden, als Grundlage verwendet werden, oder aber der Kläger stützt sich auf Kostenvoranschläge eines Bauunternehmens, der die Baulichkeiten besichtigt und darauf aufbauend ein Angebot abgegeben hat.) |
2. |
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
Sachverhalt:
1.
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________.
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Beweis: |
Auszug aus dem Grundbuch, Anlage K 1 |
2.
Der Beklagte ist Eigentümer des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ der Gemarkung _________________________, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ für _________________________.
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Beweis: |
Auszug aus dem Grundbuch, Anlage K 2 |
3.
Der Beklagte hat auf seinem Grundstück folgende Bauarbeiten _________________________ vornehmen lassen. Dabei wurde unter anderem an dem Grundstück des Klägers folgende Beschädigung verursacht: _________________________
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Beweis: |
Zeuge _________________________, zu laden über _________________________ |
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Lageplan, Anlage K 2a |
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Fotos der Baumaßnahmen, Anlage K 3 |
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Bestandsaufnahme der Schäden, Anlage K 3a |
4.
Infolge der unter Nr. 3 genannten Arbeiten sind dem Kläger folgende Schäden entstanden: _________________________ (Beschreibung der Erscheinungsbilder, z.B. Setzungen, Rissbildungen etc.).
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Beweis: |
Gutachten des Privatsachverständigen _________________________, |
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Anlage K 4 |
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Sachverständigengutachten |
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Zeuge _________________________, zu laden über _________________________ |
Der Kläger hat diese Erscheinungsbilder durch den Privatsachverständigen _________________________ untersuchen lassen, der im Rahmen seines als Anlage K 4 vorgelegten Gutachten vom _________________________ festgestellt hat, dass die vorgenannten Schäden entstanden sind.
5.
Die Beseitigung der benannten Schäden wird nach Begutachtung des Privatsachverständigen _________________________ voraussichtlich circa _________________________ EUR kosten. Weitere Schäden sind zu besorgen.
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Beweis: |
wie vor |
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Augenschein des Gerichts |
6.
Damit besteht ein Anspruch des Klägers gegen den Beklagten auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Der Anspruch richtet sich nach § 823 Abs. 1 BGB.
(Unterschrift)(Rechtsanwalt)