Veranstaltungsbranche fordert größeres Konjunkturprogramm

Die Veranstaltungs- und Tagungswirtschaft befürchtet, dass das derzeitige Hilfsprogramm des Bundesfinanzministeriums nicht ausreicht. Sechs Verbände fordern deshalb die Ausweitung der Hilfen. 

In Kooperation mit dem Aktionsbündnis "Alarmstufe Rot" fordern sechs Verbände der Veranstaltungs- und Tagungswirtschaft "weitreichende Anpassungen der im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen geregelten Hilfen". Das derzeitige Hilfsprogramm sei in keiner Weise ausreichend. Die Kernforderungen der Verbände bestehen in der Ausweitung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen, der Veränderung der Programmlaufzeit, dem Wegfall der Begrenzung der Förderungshöhe, der Erweiterung des Katalogs förderfähiger Kosten, der Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags und einer Modifikation der Kreditprogramme.

Forderung nach längerer Laufzeit der Programme

Die aktuellen Programme hätten nur eine Laufzeit von drei Monaten. Es sei vollkommen unrealistisch, dass sich die in der Veranstaltungswirtschaft aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen entstandenen Einnahmeverluste und Schäden innerhalb eines so kurzen Zeitraums signifikant kompensieren ließen. Ein weiteres Problem: Die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsprogramme dürfe aufgrund der Förderrichtlinien der EU noch immer den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag sei selbst bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche und der übermäßig langen Dauer des Schadenszeitraums nicht ausreichend. Die Bundesregierung müsse daher auf EU-Ebene darauf drängen, die – rechtlich bereits vorgesehenen – Möglichkeiten zur Aussetzung dieser Richtlinien zu erwirken.

Rücksicht auf Solo-Selbstständige

Da sich die Höhe der Überbrückungshilfe an der Höhe der Betriebskosten des Antragsstellers orientiert, könnten Solo-Selbstständige die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, da sie überhaupt nur in Ausnahmefällen Betriebskosten haben. Es wird daher gefordert, den Katalog der förderfähigen Kosten tiefgreifend zu überarbeiten und der realen Situation der betroffenen Unternehmer anzupassen. Das System der Grundsicherung ermögliche es nicht, dass Unternehmen erhalten bleiben oder den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden.


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