Diskriminierungen im Arbeitsleben sind weit verbreitet

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde vor sieben Jahren geschaffen. Doch noch immer sind Diskriminierungen in der Arbeitswelt weit verbreitet. Zudem mangelt es an unabhängigen Beratungsangeboten für Betroffene. Das zeigt der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).

Laut dem Bericht sind in den Jahren 2010 bis 2012 insgesamt 2.511 Anfragen bei der Antidiskriminierungsstelle eingegangen, die das Arbeitsleben betreffen. Darunter waren am häufigsten Anfragen zu Alter und Geschlecht (je zirka 26 Prozent). Danach folgen Anfragen zu Behinderung (21 Prozent) und ethnischer Herkunft (17 Prozent). Seltener wandten sich Betroffen wegen einer Diskriminierung an die ADS, die sexuelle Identität (drei Prozent) oder Religion beziehungsweise Weltanschauung (acht Prozent) betrafen.

Anfragen zur Diskriminierung vor allem bei der Rekrutierung

Daneben zeigt der statistische Teil des Berichts auf, dass die meisten Anfragen im Arbeitsrecht den Zugang zum Arbeitsleben betreffen (938 Anfragen). Hier wurden häufig ausländische Bildungsabschlüsse nicht anerkannt oder die Kandidaten aufgrund ihres Geschlechts ungleich behandelt. So wandten sich einige Frauen an die ADS, weil sie im Vorstellungsgespräch nach einem Kinderwunsch gefragt und dann nicht eingestellt wurden. Stellenausschreibungen sind noch immer häufig nicht geschlechtsneutral formuliert, belegt der Bericht weiter.

Danach folgen Anfragen zu den Themen "Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen" (778). Hier berichten Betroffene meist von rassistischen, homophoben oder frauenfeindlichen Beschimpfungen durch Vorgesetzte und Kollegen. Vielfach war von Mobbing die Rede.

Den Themenbereich "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" betrafen etwas weniger Anfragen (227). Hier wird von Kündigungen nach vorherigem Mobbing berichtet. Häufig wurden auch Anfragen an die ADS gestellt, die die Befristung von Verträgen betrafen: So wurden Arbeitsverträge aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen oft nicht verlängert.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes fordert nun Arbeitgeber dazu auf, innovative Personalrekrutierungsverfahren einzuführen und die bestehenden Beschwerdestellen in Unternehmen zu stärken und bekannter zu machen.

Über den Bericht zur Diskriminierung im Bildungsbereich und Arbeitsleben

Der rund 450-seitige Bericht wurde in Zusammenarbeit mit dem 14-köpfigen Beirat der ADS sowie gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten erarbeitet. Wesentliche Grundlage des Berichts sind drei Expertisen im Auftrag der ADS, die sich mit dem Schutz vor Diskriminierung in der Schule und dem Forschungsstand zu Diskriminierung im Bildungsbereich sowie Beispielen guter Praxis zum Abbau von Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben beschäftigen.

Der komplette Bericht ist im Internet als Download zugänglich: www.antidiskriminierungsstelle.de.