In der vergangen Woche hat eine Regierungskommission den Verhaltenskodex für börsennotierte Unternehmen neu gefasst: Der sogenannte Corporate Governance Kodex soll nun Hinweisgeber auf Rechtsverstöße besser schützen und enthält neue Empfehlungen zu Complicance-Systemen und Managergehältern.
Künftig soll das Leitbild des ehrbaren Kaufmanns im Deutschen Corporate Governance Kodex enthalten sein und damit als Vorbild für die gute Unternehmensführung dienen. Darauf verständigte sich eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission vergangene Woche in Berlin: Im Fokus stehe "nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes eigenverantwortliches Verhalten", heißt es nun in der Präambel des Governance Kodex. In der Kommission sitzen Vertreter aus Vorständen und Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften und Investmentfonds sowie Vertreter aus Wissenschaft und Gewerkschaften.
Von Corporate Governance zu Compliance
Zu den Neuerungen zählt unter anderem einen Abschnitt zum Schutz von internen Hinweisgebern, die als sogenannte "Whistleblower" auf Missstände aufmerksam machen sollen. Ergänzend dazu enthält der Governance Kodex nun auch die Empfehlung an den Vorstand, ein Compliance-System zur Einhaltung der Gesetze und sonstiger Regeln zu etablieren: "Beschäftigten soll auf diese Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden", lautet die Formulierung im neuen Regelkatalog.
Governance und Managergehälter
Die aktuelle Diskussion zur Höhe von Managergehältern findet sich ebenfalls in der Neufassung des Corporate Governance Kodex wieder: Die Bemessungsgrundlage für variable Vergütungen von Vorstandsmitgliedern soll nun "im Wesentlichen zukunftsbezogen sein", lautet die Empfehlung der Kommission. Mehrjährige Vergütungen, die in die Berechnung anteilig einbezogen werden, "sollten nicht vorzeitig ausbezahlt werden", führt der Verhaltenskodex weiterhin aus.
Empfehlung oder Verpflichtung?
Die Regelungen des Governance Kodex gelten nach dem Aktiengesetz für börsennotierte deutsche Unternehmen: Diese Unternehmen müssen in einem jährlichen Bericht erklären, welchen Empfehlungen sie mit welcher Begründung nicht gefolgt sind.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex: Ein Kompass für die Unternehmensführung
Dennoch ist der Deutsche Governance Kodex in weiten Teilen als Instrument der Selbstregulierung konzipiert. Die Sorge einiger Unternehmen, die Aufnahme des Leitbilds vom ehrlichen Kaufmann führe zu neue Haftungskriterien, hält der Kommissionsvorsitzender Manfred Gentz für unbegründet: "Dieses schafft keinen Haftungstatbestand", kommentierte der frühere Daimler-Finanzvorstand. "Und trotzdem wollen wir darauf hinweisen, dass ein moralischer Kompass für unternehmerisches Handeln notwendig ist".