Arbeitsmarkt: Mehr Teilzeit, weniger Vollzeit

Immer mehr Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Auch die Zahl der Nebenjobs ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das zeigen aktuelle Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Immer mehr Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Waren im vergangenen Jahr rund 15,3 Millionen Menschen in Teilzeit beschäftigt, betrug die Zahl zwanzig Jahre zuvor nur rund 8,3 Millionen. Die Zahl der Vollzeitbeschäftigten ist in den vergangenen zwanzig Jahren im Gegenzug von rund 25,9 Millionen auf 24 Millionen gesunken. Auf diese Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg machte die Linke-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann anlässlich des Tages der Arbeit am 1. Mai aufmerksam. Das IAB ist die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit.

Teilzeitquote liegt aktuell bei fast 40 Prozent

1991 gab es noch 28,9 Millionen Vollzeit- und 6,3 Millionen Teilzeitbeschäftigte. Die Teilzeitquote stieg seither kontinuierlich von 17,9 Prozent auf 39 Prozent 2016 an. Seit 2010 nahm die Zahl der Vollzeitbeschäftigten bei leichten Schwankungen nach dem damaligen Tiefpunkt mit 22,8 Millionen wieder zu.

Wochenarbeitszeit sinkt, Zahl der Nebenjobs steigt

Die Zahl der Personen mit Nebenjob lag im Jahr 1991 bei 900 000, bis 2016 stieg sie auf rund 3 Millionen an. 1991 gab es noch 35,2 Millionen beschäftigte Arbeitnehmer insgesamt, im vergangenen Jahr waren es 39,3 Millionen. In diesem Zeitraum sank die Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten von im Schnitt 35 auf 30 Stunden.

Gesetzentwurf für befristete Teilzeit

Regelungen zur Teilzeitarbeit sind derzeit auch Thema strittiger Beratungen in der Koalition. Im Januar hatte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) einen Gesetzentwurf für ein neues Recht auf befristete Teilzeit vorgelegt. Dieser liegt allerdings wegen unterschiedlicher Vorstellungen zwischen Union und SPD derzeit auf Eis. Kritiker wenden beispielsweise ein, dass dadurch die Personalplanung erschwert würde.

Anspruch auf Teilzeit: Die aktuelle Rechtslage

Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung nur unbefristet. Details zur aktuellen gesetzlichen Regelung lesen Sie im Beitrag "Wann Arbeitnehmer Anspruch auf Teilzeit haben".  Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch jetzt schon einvernehmlich eine befristete Arbeitszeitreduzierung vereinbaren. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

dpa
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