Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Immer häufiger werden im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland akzeptiert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden 2017 bundesweit knapp 14 Prozent mehr ausländische Abschlüsse vollständig oder teilweise anerkannt als im Vorjahr. Darunter waren viele Verfahren zu Berufen mit Fachkräftemangel in Deutschland.

13.600 Anträge wurden als vollständig, 8.200 Anträge als eingeschränkt gleichwertig beschieden. Darunter fallen vor allem Bescheide mit Auflage einer Ausgleichsmaßnahme sowie Bescheide der teilweisen Gleichwertigkeit. 930 Anträge wurden zurückgezogen, negativ beschieden wurden 470 Anträge. Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen (siehe unten).

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Die meisten Anträge stammen von Syrern – und betreffen medizinische Berufe

"Am häufigsten wurden Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Syrien abgeschlossen haben", so das Amt. Ihre Zahl wuchs um 80 Prozent auf 3.600 Anträge an. Dahinter folgen Anerkennungsverfahren zu Abschlüssen aus Bosnien-Herzegowina (3.100) und Serbien (2.400). Während die Anerkennungsverfahren von Abschlüssen aus der Europäischen Union um 11 Prozent sanken, erhöhten sich die Verfahren für Berufsabschlüsse aus dem übrigen europäischen Ausland um 31 Prozent und dem außereuropäischen Ausland um 36 Prozent

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen medizinische Berufe wie Ärzte, Pfleger oder Physiotherapeuten. Aus dieser Berufsgruppe stammten laut Bundesamt allein 23.500 der 2017 bearbeiteten Verfahren. Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen 2017 rund 31.100 Verfahren. Das waren gut 14 Prozent mehr als 2016.

Hintergrund: Anerkennungsgesetz und Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Das so genannte Anerkennungsgesetz  heißt eigentlich "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" und trat 2012 in Kraft. Es handelt sich dabei um ein Änderungsgesetz, dessen Kern das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist und das darüber hinaus bestehende Fachgesetze ändert - konkret:  die  Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).

Zuvor hatten nur wenige zuwandernde Fachkräfte die Möglichkeit, ihre beruflichen Qualifikationen bewerten zu lassen. Das Gesetz ändert dies und schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärzte, Krankenpfleger oder Apotheker.

Alle Landes-Anerkennungsgesetze in Kraft

Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zuständigkeit (zum Beispiel Lehrer, Ingenieure, Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlassen. Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Landes-Anerkennungsgesetze in Kraft getreten. Um Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland möglichst einheitliche Verfahren zu bieten, wird es aber auch weiterhin Ziel sein, die Anerkennungsverfahren in allen Berufen auch für Drittstaatsqualifikationen zu öffnen. Dies gilt insbesondere für Mangelberufe, wie zum Beispiel Lehrer und Ingenieure.


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Schlagworte zum Thema:  Flüchtlinge, Ausländische Arbeitnehmer